Grillen steht bei vielen hoch im Kurs. Wer aber keinen Garten oder geeigneten Balkon hat, schaut schnell in die Röhre. Denn öffentliche Grillplätze sind mancherorts Mangelware. Etliche Gemeinden bieten da den Bürgern nichts.
Zwar darf nach Bayerns Naturschutzgesetz jeder zur Erholung die freie Natur betreten. Aber das gilt laut Brigitte Klöpf vom Landratsamt für traditionelle Formen der Freizeitgestaltung und Sport, nicht aber für Lagerfeuer und Grillen. Da müsse man stets den Grundeigentümer fragen.
Doch selbst der hat nichts zu sagen, handelt es sich um ein Natur-, Landschafts- oder Wildschutzgebiet. Das Verbot in Schutzgebieten gilt nicht für offiziell ausgewiesene Grillplätze. Verbote jucken manchen wenig. Obwohl es nicht erlaubt ist, machen ein paar wenige Gruppen Feuer am Ortwanger Baggersee, weiß Burgbergs Bürgermeister Dieter Fischer.
Auch Oberstaufen bietet keine offizielle Grill-/Feuerstelle. Laut Ordnungsamtschef Robert Blumrich sind an Wasserläufen, gerade an der Weißach, aber immer wieder wilde Feuerstellen zu sehen.
Wie es mit dem Grillen an den Oberallgäuer Seen aussieht und wo die Gemeinden öffentliche Grillplätze anbieten, lesen Sie im Allgäuer Anzeigeblatt., vom 04.05.2015. Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper