Am 24. November hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit sofortiger Wirkung die Regelung der Bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt, wonach sich Grenzgänger wöchentlich eines Corona-Tests unterziehen mussten. Mit der Verordnung vom 29. November wurde die Regelung in der Einreisequarantäneverordnung aufgehoben. Seit Anfang November konnten sich Grenzgänger im Landkreis Oberallgäu und der kreisfreien Stadt Kempten kostenlos in den Testzentren in Sonthofen und Kempten testen lassen.
Keine Testung mehr notwenig
Dieses Angebot wird nun mit Bezug auf die Änderung der Einreisequarantäneverordnung eingestellt. Die Grenzgänger aus den Anrainerstaaten können sich nicht mehr in den Testzentren Sonthofen und Kempten testen lassen. Aufgrund der Änderungen müssen sie aber auch keine Testergebnisse mehr vorhalten.
Coronavirus im Oberallgäu: die aktuelle Lage