Wie auf nahezu alle Bereiche hat die Corona-Pandemie auch Auswirkungen auf Gottesdienste. Vor allem an Weihnachten fragen sich viele, was in diesem Jahr erlaubt ist und was nicht. Wie katholisch1.tv, ein Nachrichtenmagazin über die Ereignisse im Bistum Augsburg, berichtet, soll niemand von den Weihnachtsgottesdiensten ausgeschlossen werden.
Zwei Möglichkeiten bei Gottesdiensten
Das Bistum Augsburg habe sein Infektionsschutzkonzept aktualisiert, um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus möglichst gering zu halten. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Gottesdienste zu organisieren - mit und ohne Zugangsbeschränkung.Bei Gottesdiensten ohne Zugangsbeschränkung gilt:
- Mindestabstand von 1,5 Metern
- beschränkte Teilnehmerzahl
- Einlasskontrolle
- Anmeldepflicht wird empfohlen, wenn viele Besucher erwartet werden (bei Anmeldepflicht müssen Kontaktdaten erhoben werden)
- FFP2-Maskenpflicht
- Gesang mit FFP2-Masken erlaubt
- 2G-plus für Musiker
Bei Gottesdiensten mit Zugangsbeschränkung gilt:
- 3G-Regel
- Einlasskontrolle
- kein Mindestabstand
- Anmeldepflicht wird empfohlen, wenn viele Besucher erwartet werden (bei Anmeldepflicht müssen Kontaktdaten erhoben werden)
Weihnachtsgottesdienste im Livestream
"Präsenzgottesdienste bleiben möglich und sind gerade jetzt auch erwünscht", so katholisch1.tv. Zusätzlich zu den Eucharistiefeiern an Heiligabend und den Heiligen Nächten sind auch weitere kurze Gottesdienste möglich. "Es muss sich nicht alles auf den 24. Dezember konzentrieren", erklärt Domkapitular Walter Schmiedel. Er sei sehr zuversichtlich, dass die einzelnen Gemeinden unterschiedliche Formen für die Gottesdienste finden - zum Beispiel diese im Freien abzuhalten oder kleine Feiern zu organisieren. Zudem werden auch Gottesdienste in Livestreams übertragen.