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Geringe Schuld an tödlichem Unfall

Gericht

Geringe Schuld an tödlichem Unfall

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    Geringe Schuld an tödlichem Unfall
    Geringe Schuld an tödlichem Unfall Foto: Alexander Kaya

    Es war nach Einschätzung der Richterin "eine sehr unglückliche Situation", die im Juli 2009 den Tod eines eineinhalbjährigen Buben zur Folge hatte. Ein Autofahrer (37) wollte in Marktoberdorf von einem Innenhof in eine Straße einbiegen und hatte das Nachbarskind offenbar aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht gesehen. Der kleine Bub wurde vom rechten Hinterrad des Fahrzeugs überrollt und tödlich verletzt.

    Im Strafverfahren vor dem Kaufbeurer Amtsgericht gingen Staatsanwältin und Richterin jetzt zwar von einem geringen Verschulden des Angeklagten aus. Weil aber die Straßenverkehrsordnung gegenüber Kindern, Kranken und Senioren eine besondere Sorgfalt verlangt, wurde der bis dato unbescholtene Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte machte vor Gericht keine Angaben zum Unfall, brachte aber über seinen Anwalt sein tiefes Bedauern zum Ausdruck. Der Verteidiger verwies darauf, dass der Familienvater schwer am Geschehen trage und zwischenzeitlich umgezogen sei, um den Eltern des Buben den Kontakt mit ihm zu ersparen.

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