muss Operation nicht zahlen Behandlungsmethode auf Kuba bei Ärzten umstritten Buchenberg/Kempten (dam). Sie wollten ihr Kind vor dem Erblinden retten und bezahlten vor zwei Jahren rund 15 000 Euro für eine spezielle Operationsmethode auf Kuba. 'Die letzte Chance', wie Alexandra und Toni Bruckmeier aus Buchenberg (Oberallgäu) sagen. Deutsche Ärzte hatten die Augenkrankheit des Buben als unheilbar eingestuft. Das Sozialgericht Augsburg hat nun die Klage der Eltern gegen eine Krankenkasse abgewiesen. Die Kasse will die Kosten für die umstrittene Operation auf Kuba nicht tragen. Auch eine Selbsthilfegruppe rät von der Behandlung ab.
Der siebenjährige Johannes Bruckmeier leidet an 'Retinitis Pigmentosa' (RP), einer genetisch bedingten Erkrankung: Die Zellen der Netzhaut sterben von außen nach innen ab, was zu dem so gennanten Tunnelblick führt, häufig erblinden Patienten. In Deutschland leiden etwa 40 000 Menschen an dieser Krankheit. Derzeit gibt es nach Ansicht von Ärzten dagegen keine Heilung.
Als Alexandra und Toni Bruckmeier von einer Behandlungsmethode des Professors Orfelio Pelàez auf Kuba hörten, sahen sie deswegen darin die Chance, ihrem Kind einen Rest Sehkraft zu erhalten. Die Eltern liehen sich rund 15 000 Euro und ließen Johannes in Havanna operieren. Mit Erfolg, wie die Mutter versichert. Die Krankheit habe sich seither nicht verschlechtert und auch eine Nachuntersuchung sei positiv verlaufen. Dass die Krankenkasse für die Kosten nicht aufkommen soll, kann die Mutter nicht verstehen: 'Man hat irrsinnige Sorgen und wird einfach nur blockiert.' Gegen das Urteil des Sozialgerichts wollen die Eltern Revision einlegen.
Der Vorsitzende der Selbsthilfegruppe für Netzhautkranke 'Pro Retina Deutschland', Kurt Schorn, sagt: 'Ich verstehe den psychologischen Druck der Eltern. Dennoch rate ich vor Operationen auf Kuba ab.' RP sei derzeit nach weltweitem Stand der Wissenschaft unheilbar. Der Kemptener Augenarzt Dr. Peter Gross nennt den Fall zwar 'eine traurige Geschichte', sagt aber: ' Die Ärzte auf Kuba führen aus kommerziellen Interessen Außenseitermethoden durch. Dafür muss eine Krankenkasse nicht bezahlen.'