Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die von Bayerns Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für rechtswidrig erklärt. Das berichten mehrere Medien, die sich auf einen Bericht der "Welt" beziehen. Demnach gab das Gericht einem Kläger aus Bayern Recht, der gegen den verhängten "Lockdown" vor Gericht vorging. Zudem bescheinigen die Richter der bayerischen Staatsregierung ein fragwürdiges Menschenbild.
Infektionsschutzverordnung war unwirksam
Während der ersten Welle des Corona-Virus im März 2020 hatte Ministerpräsident Markus Söder die Bürger dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben. Außerdem hatte er den Bürgern unter Bußgeldandrohungen untersagen lassen, das Haus zu verlassen. Lediglich der Weg zur Arbeit, zum Einkaufen und Spaziergänge waren davon ausgenommen. Laut Gericht habe diese Regelung aus der Bayerischen Infektionsschutzverordnung "gegen das Übermaßverbot aus höherrangigem Recht" verstoßen und sei deshalb "unwirksam" gewesen.