Kampf um St. Ulrich geht in die nächste Runde. Von Franz Summerer Kempten Es bleibt dabei: St. Ulrich darf bis auf weiteres nicht abgerissen werden. Das Landgericht München wies gestern den Widerspruch der Pfarrei ab und bestätigte damit die einstweilige Verfügung, mit der es Anfang März den geplanten Abbruch der Kirche verhindert hatte. Damit wird es jetzt zu einer Hauptverhandlung kommen. Denn die Pfarrei hat bereits signalisiert, dass sie weiterhin den Kirchenbau schleifen will.
Wie berichtet, hatte die Familie des Architekten Willy Hornung, der die Kirche St. Ulrich Anfang der 60er Jahre entwarf, den geplanten Abriss des Gebäudes per einstweiliger Verfügung gestoppt. Und das wenige Tage bevor die Bagger anrollen sollten. Doch die müssen vorerst warten. Denn die 7. Kammer des Landgerichts bestätigte jetzt das einstweilige Abriss-Verbot und wies den Widerspruch der Kemptener Kirchengemeinde zurück.
Laut dem Vorsitzenden Richter des Landgerichts Christian Ottmann sieht die 7. Kammer in dem Fall der Kirche das Urheberrecht des Architekten 'uneingeschränkt' als gültig an. Damit wird den Rechtsnachfolgern des verstorbenen Architekten, seine Witwe Johanna Hornung und ihre Tochter Dr. Edith Luderschmidt, ein Mitspracherecht eingeräumt, wenn das Gebäude eine wesentliche Veränderung erfahren sollte.
Nicht gelten ließen die Richter der Kammer, die sich speziell mit Urheberrechten beschäftigt, die Argumente der Pfarrei. So hatte die Kirchengemeinde wirtschaftliche Gründe angeführt, die für einen Abbruch sprechen würden. Dagegen sieht das Gericht 'keinen wesentlichen Unterschied' zwischen den Kosten der notwendigen Sanierung des maroden Gebäudes und einem Neubau, erläutert Ottmann. Damit sei der Erhalt der Kirche wirtschaftlich 'zumutbar'. Außerdem, so der Richter, wären nicht so hohe Sanierungskosten entstanden, wenn es die Pfarrei nicht zu einem 'Reparaturstau' hätte kommen lassen.
Als weiteres Argument führte die Pfarrei laut Ottmann an, durch den wesentlich kleineren Neubau einen intimeren kirchlichen Raum und damit ein stärkeres Gemeinschaftsgefühl schaffen zu wollen. Doch das, so die Ansicht des Gerichts, könne auch durch einen Umbau des Innenraums erreicht werden. 'Und dagegen hat die Witwe des Architekten nichts einzuwenden', erklärt Ottmann.
Wie geht es jetzt weiter? Nachdem die einstweilige Verfügung bestehen bleibt, haben beide Parteien die Möglichkeit eine generelle Klage entweder für den Erhalt oder den Abriss anzustrengen. Die Pfarrei will an dem Abbruch festhalten, wie Kirchenpfleger Wolfgang Röck erklärt. In der Hauptverhandlung werde dann geklärt, was mehr zählt: Urheberrecht oder Eigentumsrecht. Bis dahin hält die Gemeinde ihre Gottesdienste weiterhin nicht in der Kirche sondern im Pfarrsaal ab.