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Geplante Windräder bei Fuchstal: Gericht sieht Kaltentaler Klage als unzulässig an

Windenergie

Geplante Windräder bei Fuchstal: Gericht sieht Kaltentaler Klage als unzulässig an

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    Geplante Windräder bei Fuchstal: Gericht sieht Kaltentaler Klage als unzulässig an
    Geplante Windräder bei Fuchstal: Gericht sieht Kaltentaler Klage als unzulässig an Foto: Ralf Lienert

    Einen Dämpfer hat der Markt Kaltental am Dienstagvormittag bei seinem Kampf gegen die Fuchstaler Windräder im Kingholz östlich von Frankenhofen hinnehmen müssen. Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) München machte – allerdings noch ohne förmliche Entscheidung – deutlich, dass es die Kaltentaler Klage als gar nicht zulässig betrachtet.

    Weil bei diesem Thema weitgehend juristisches Neuland betreten wird, könnte die Sache aber noch länger die Justiz beschäftigen. 'Wir tragen hier möglicherweise zur Rechtsfortbildung bei', fasste am Ende der einstündigen Verhandlung VG-Präsidentin Andrea Breit zusammen, 'Artikel 82 der Bayerischen Bauordnung ist eine Herausforderung.'

    Dieser Artikel relativiert die generelle baurechtliche Privilegierung von Windrädern in Bayern seit November 2014 dahingehend, dass sie von der nächsten Wohnbebauung mindestens zehnmal so weit entfernt sein müssen, wie sie hoch sind. Wenn eine Gemeinde diesen Abstand etwa durch Darstellungen im Flächennutzungsplan verkürzt, kann eine benachbarte Gemeinde, die von dieser Planung betroffen ist, weil ihre nächsten Wohngebäude innerhalb dieser Mindestabstandslinie liegen, jedoch Widerspruch einlegen. Das tat der Markt Kaltental. Das Landratsamt in Landsberg genehmigte die Windräder im benachbarten Kingholz aber trotzdem,

    Ob dies zurecht geschah und ob die Entfernung nach Frankenhofen dem Gesetz Rechnung trägt, all diese Fragen wurden vor Gericht gar nicht vertieft erörtert. Zunächst galt es zu klären, ob der Markt Kaltental überhaupt klageberechtigt ist. Generell gilt nach der Verwaltungsgerichtsordnung, dass gegen eine Bau- oder wie in diesem Fall immissionsschutzrechtliche Genehmigung nur derjenige klagen kann, dessen Rechte dadurch verletzt sind.

    Dazu sagte der Kaltentaler Rechtsanwalts Frank Sommer, dass der besagte Artikel 82 der Bauordnung einer Nachbargemeinde ein spezielles Widerspruchsrecht gegen Windräder, die den 10h-Abstand nicht einhalten, einräumt. Werde dieser Abstand nicht eingehalten, sei für Kaltental eine 'subjektive Rechtsverletzung gegeben'. Wenn sich daraus keine Klagezulässigkeit ergebe, so Sommer, dann wäre dieses Widerspruchsrecht 'völlig folgenlos'. Wenn aber dieses Widerspruchsrecht kein besonderes Recht wäre, so Sommers weitere Argumentation, wäre es nicht explizit ins Gesetz aufgenommen worden.

    Die Gerichtspräsidentin sah dies jedoch anders: Eher allgemeine Gesichtspunkte wie die schöne Flur, die man durch ein Windrad beeinträchtigt sehen könnte, stellten keine solche Rechtsverletzung dar. Die wäre erst dann gegeben, wenn der Markt Kaltental selbst beispielsweise ein Wohngebiet im 10h-Radius planen würde. Doch eine solche konkrete Planung gebe es nicht, erklärte Bürgermeister Manfred Hauser auf die Nachfrage der Richterin.

    Mit der erwarteten Nichtzulassungsfeststellung des VG wird es im Kaltental/Fuchstaler Streitfall nun auf den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ankommen. Dort liegt bereits ein Normenkontrollantrag gegen den Fuchstaler Teilflächennutzungsplan Windkraft vor. Auch dagegen hatte Kaltental Einwendungen erhoben. Der VGH hat nun zu prüfen, ob die Abwägung der Gemeinde Fuchstal darüber sachgerecht war und ob die Planung für eine Windkraft-Konzentrationsfläche im Kingholz rechtmäßig ist.

    Daneben könnte aber auch die Klage gegen die Baugenehmigung den VGH als nächste Instanz beschäftigen. So erklärte der Kaltentaler Anwalt Sommer, die Sache zum VGH bringen zu wollen, sollte die erste Instanz wie erwartet die Nichtzulässigkeit der Klage feststellen. Eine weitere gerichtliche Klärung der neuen 10h-Bestimmungen schien jedenfalls nach der Verhandlung durchaus angebracht: 'Der Paragraf 82 ist schwer zu interpretieren', befand auch die Kammervorsitzende Breit.

    Fuchstals Bürgermeister Erwin Karg, der von mehreren Verwaltungsmitarbeitern, Robert Sing, dem Geschäftsführer der Bürgerwindkraft Fuchstal, und Anwalt Dr. Bernd Wust begleitet wurde, verließ das Verwaltungsgericht frohen Mutes: 'Wir gehen jetzt einen trinken', sagte er, und fügte an, dass er und sein Kaltentaler Amtskollege Hauser wohl keine guten Freunde mehr werden würden: 'Ich wünsche ihm aber für sein Berufsleben und Privatleben alles Gute.'

    Die Entscheidung des Gerichts wird dem Markt Kaltental als Kläger und dem Landratsamt als Beklagten schriftlich zugestellt.

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