Aufregung in der 2.000-Einwohner-Gemeinde Aitrang: Völlig unerwartet und gegen die Empfehlung der eigenen Verwaltungsgemeinschaft hat der Gemeinderat am Mittwochabend das Bürgerbegehren zum Thema haupt- oder ehrenamtlicher Bürgermeister für unzulässig erklärt. Die Entscheidung fiel knapp, mit sechs zu vier Stimmen. Am Donnerstag Nachmittag folgte der nächste Paukenschlag: Das Landratsamt als zuständige Rechtsaufsicht beanstandete den Gemeinderatsbeschluss als rechtswidrig – und riet den Aitrangern, erneut über das Bürgerbegehren abzustimmen. Zugleich behält es sich „rechtsaufsichtliche Maßnahmen“ vor. „Wir werden den Bürgermeister auf die Rechtslage hinweisen, wonach er rechtswidrige Beschlüsse zu beanstanden und deren Vollzug auszusetzen hat“, sagt Regierungsdirektor Ralf Kinkel vom Landratsamt.
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