Geplante Anlage 'verschandelt Landschaft' Scheidegg (pem). 2. Bürgermeister Christoph Brinz sprach von einer 'Verschandelung der Landschaft'. Fast alle anderen Gemeinderäte sehen es ähnlich. Deshalb hat der Bauausschuss des Scheidegger Gemeinderates einen von der Firma Vodafone geplanten 70-Meter hohen Masten an der Sprungschanze mit 7:1 Stimmen abgelehnt. Die Gemeinde ist aber bereit, zusammen mit dem Unternehmen einen anderen Standort zu suchen.
Die Firma Vodafone will den Mobilfunkmast auf Privatgrund an der Scheidegger Sprungschanze errichten. Laut Verwaltung soll er vor allem für Richtfunk genutzt werden. Deshalb muss zwischen diesem Masten und entsprechenden Anlagen in Weingarten und Friedrichshafen eine Sichtverbindung bestehen. Das erklärt die Höhe von mehr als 70 Metern. Vodafone plant eine Ausführung als Gittermast aus Stahl, ähnlich den Überland-Stromleitungen. Obendrauf bekäme der Mast wegen seiner Höhe rote Blinklichter, womöglich müsse er auch rot-weiß angestrichen werden, so der 2. Bürgermeister. Brinz: 'Der ragt richtig weit raus, damit ihn jeder sehen kann.' Der hohe Mast würde laut Verwaltung auch nicht die UMTS-Anlage ersetzen, die in Scheidegg nach wie vor geplant ist. Nur Teilbereiche der Gemeinde könnten von dort aus abgedeckt werden, erläuterte der geschäftsführende Beamte Jürgen Hörmann. Mit einer einfachen Ablehnung ist es in diesem Fall freilich nicht getan. Grund: Einrichtungen der Telekommunikation sind im Baurecht 'privilegiert', das heißt, sie können grundsätzlich im Außenbereich gebaut werden. Abgelehnt werden dürfen sie nur, wenn gewichtige Gründe des Allgemeinwohls gegen sie sprechen. 'Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Mast absolut nicht in die Landschaft passt', sagte Brinz. Genau das sieht die Verwaltung in dem Fall als gegeben an. Und damit steht sie nicht allein. Die Meinung teilt neben einer Bürgerinitiative auch die Naturschutzbehörde am Landratsamt. Das ist unter anderem deshalb von Bedeutung, weil das Landratsamt die Anlage letztlich genehmigen muss. Die Behörde könnte auch das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen, wird es laut Gemeindeverwaltung in dem konkret vorliegenden Fall aber vermutlich nicht tun. Angesichts der Rechtslage wird die Gemeinde einen Mast auch in dieser Höhe immer nur abhängig von seinem geplanten Standort und seiner Ausführung ablehnen können. Überhaupt keine Rolle spielt die Strahlenbelastung, weil alle Sendeanlagen die geltenden Grenzwerte einhalten. 'Man darf nicht so blauäugig sein und glauben, jetzt kommt überhaupt kein Mast nach Scheidegg', beschrieb Brinz die Rechtslage. Konkret wurde Jürgen Hörmann mit einem Blick auf den seit Jahren bestehenden Sendemasten am Oberberg zwischen Simmerberg und Oberreute. Der 65 Meter hohe Mast ist aus Stahlbeton und speziell gestrichen, damit er sich besser in die Landschaft einfügt. 'Wenn die Firma den Antrag so abändert, wird das Landratsamt dem wohl zustimmen', so Hörmann. Gemeinderat Uli Pfanner nutzte die Gelegenheit, um an die Bürger zu appellieren. Scheidegger sollten nur in Absprache mit der Gemeinde Grundstücke für Mobilfunkanlagen zur Verfügung stellen. Konrad Fäßler wollte vor einer Ablehnung erst einmal mit Vodafone das Gespräch suchen. Das aber sei nicht möglich, erwiderte Brinz. Der Ausschuss müsse über den konkret vorliegenden Antrag entscheiden. Ohnehin bietet der Gemeinderat in seinem Beschluss dem Unternehmen, an gemeinsam nach einem Ort zu suchen, wo ein Mast weniger stören würde.