+++Update 31. August +++Am 27. August wurden in Wolfertschwenden erneut Wasserproben/Laboruntersuchungen entnommen. Die Proben und Untersuchungen haben keinen Befund ergeben. Laut zuständigem Gesundheitsamt ist die Abkochempfehlung des Trinkwassers somit aufgehoben.BezugsmeldungDie Gemeinde Wolfertschwenden informiert, dass alle Bürger*innen von Wolfertschwenden (ausgenommen die Ortsteile Niederdorf und Dietratried) bis auf Weiteres das Trinkwasser abkochen sollen. Nach Angaben der Gemeinde wurden bei der letzten Wasserprobe geringe Mengencoliforme Bakterienfestgestellt. Als reine Vorsichtsmaßnahme empfehle das Gesundheitsamt deshalb, das Trinkwasser abzukochen. Die Empfehlung gilt bis auf Weiteres und insbesondere für besonders gefährdete Personengruppen wie beispielsweise Kleinkinder, ältere Menschen chronisch Kranke oder lmmunsupprimierte.
Die Gemeinde Wolfertschwenden empfiehlt folgendes:
- Wasser, welches zum menschlichen Verzehr gedacht ist, sollte abgekocht werden. Unter Abkochen versteht man das Erhitzen von Trinkwasser auf den Siedepunkt von 100°, um Keime und Mikroorganismen abzutöten.
- Das Wasser sollte in einem großen Topf auf dem Herd mind. 3 Minuten sprudelnd kochen, um eine einwandfreie Entkeimung zu garantieren. Zur Desinfektion ist ein einmaliges Aufkochen des Wassers ausreichend.
- Für die Zubereitung von Baby- und Kindernahrung wird dringend empfohlen, Mineralwasser zu verwenden.
- Abgekochtes Wasser ist auch zum Waschen von Obst, Gemüse und dergleichen zu verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden. Auch sonstige Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, sollten nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
- Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
- Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein geringes Restrisiko, es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird.
- Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering, jedoch sollte auch hier vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden.
- In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser zur Reinigung von Milchgeschirr, usw. verwenden, sollte das Wasser ebenfalls nur abgekocht verwendet werden.
- Lebensmittelbetriebe, die Wasser zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln nutzen, sollten das Wasser ebenfalls abkochen.
- Zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sollte nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
- An allen öffentlichen zugänglichen Zapfstellen und Wasserentnahmestellen werden Hinweisschilder mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“, ,,Nur abgekocht zu verwenden“ oder mit dem entsprechenden Symbol, gut sichtbar angebracht.
Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehalt für folgende Zwecke verwendet werden:
- Geschirrspülmaschinen (mind. jedoch auf 50°)
- Waschmaschinen