Die Gemeinde Opfenbach gewinnt einen langen Prozess gegen eine Grundeigentümerin, die ihren Hof für den Durchgangsverkehr sperren wollte. Die Straße ist seit 1962 öffentlich gewidmet.
'Dieses Urteil wird Signalwirkung haben – auch für andere Fälle', ist sich Matthias Bentz sicher. Gleichzeitig ist der Bürgermeister erleichtert. Die Gemeinde Opfenbach hat einen mehrjährigen Rechtsstreit gegen eine Grundstückseigentümerin gewonnen, in dem es um die Frage ging, ob diese dazu berechtigt ist, ihre Hofdurchfahrt für den öffentlichen Verkehr zu sperren oder nicht.
Das hatte im Juni 2015 bereits das Verwaltungsgericht in Augsburg verneint. Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München den Antrag auf Berufung der Klägerin abgewiesen und der Kommune Recht gegeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Die Klägerin besitzt ein Hofgrundstück im Ortsteil Heimen, über das eine Gemeindeverbindungsstraße führt.
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