Es war eine Idee, die ein 24-Jähriger aus dem Landkreis jetzt als Angeklagter vor dem Kaufbeurer Amtsgericht als „unglaublich dämlich“ bezeichnete: Der Schmerzpatient, der damals offenbar unter dem Einfluss von starken Medikamenten und Cannabis stand, hatte sich in einer Februarnacht spontan dazu entschlossen, zur Lösung seiner Geldprobleme in einen Supermarkt einzubrechen. Er warf deshalb einen Stein an eine Scheibe und trat anschließend dagegen. Dadurch entstanden rund 200 Euro Sachschaden. Als die Alarmanlage losging, ergriff der Ostallgäuer die Flucht. Er konnte allerdings problemlos ermittelt werden, weil er im Schnee deutliche Spuren hinterlassen hatte. Der junge Mann muss eine Geldstrafe von 2.250 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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