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Geldstrafe: Oberallgäuer (65) fertigte heimlich Tondateien von Polizei-Vernehmung an

Amtsgericht

Geldstrafe: Oberallgäuer (65) fertigte heimlich Tondateien von Polizei-Vernehmung an

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    Symbolbild.
    Symbolbild. Foto: Oliver Berg (dpa)

    Die Richterin vergewisserte sich zunächst, ob der Angeklagte Smartphone und Tablet-Computer ausgeschaltet hatte. Erst dann konnte die Verhandlung gegen einen 65-Jährigen am Amtsgericht Sonthofen beginnen. Denn der Oberallgäuer saß auf der Anklagebank, weil er ein Gespräch im Finanzamt und eine Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei heimlich aufgezeichnet hatte. Vorgeworfen wurde ihm die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Er wurde zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro (50 Tagessätze) verurteilt. Zu den Taten, die jetzt vor Gericht verhandelt wurden, kam es schon im Jahr 2018: Im Juli kamen zwei Polizisten in die Geschäftsräume des 65-Jährigen, um ihn nach einer Auseinandersetzung mit einer Nachbarin als Beschuldigten zu vernehmen. Was die Beamten nicht wussten: Der Angeklagte hatte sein Tablet eingeschaltet und zeichnete das Gespräch auf. Informiert hatte er die Beamten darüber nicht.

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