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Geldsegen: Über eine Viertelmillion Euro für Ostallgäuer Sportvereine

Vereinspauschale vom Freistaat Bayern

Geldsegen: Über eine Viertelmillion Euro für Ostallgäuer Sportvereine

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    Geld für Ostallgäuer Sportvereine von der Vereinspauschale des Freistaates Bayern. (Symbolbild)
    Geld für Ostallgäuer Sportvereine von der Vereinspauschale des Freistaates Bayern. (Symbolbild) Foto: Alexa auf Pixabay

    262.049 Euro Vereinspauschale hat das Landratsamt Ostallgäu in diesem Jahr an 120 Sportvereine im Ostallgäu ausbezahlt. "Unsere Sportvereine sind elementarer Bestandteil der aktiven Bürgergesellschaft im Ostallgäu. Sie sorgen für Bewegung, die Spaß macht und gesund ist, bereiten uns Freude mit ihren sportlichen Erfolgen und organisieren Veranstaltungen für Jung und Alt“, so Landrätin Maria Rita Zinnecker in einer Pressemitteilung.

    Große Hilfe für Vereine

    Der Landkreis sei dankbar für die Vereinspauschale des Freistaats, die den Vereinen bei der Erfüllung dieser vielfältigen Aufgaben eine große Hilfe sei. Die Förderung wird vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Verfügung gestellt und unterstützt die Sport- und Sportschützenvereine bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten.

    Keine Vorgaben für die Verwendung

    Wie und wofür die Vereine das Geld verwenden, können sie selbst bestimmen. Viele Vereine besorgen damit notwendige Geräte oder bezahlen Übungsleiter. Allerdings gibt es im Vorfeld bestimmte Kriterien, die die Vereine erdfüllen müssen, um die Förderung zu erhalten. Unter anderem brauchen sie die steuerliche Gemeinnützigkeit, Finanz- und Kassenverhältnisse müssen geordnet sein.

    Höhe der Vereinspauschale unterschiedlich

    Wie viel ein Verein bekommt, ist unter anderem abhängig von der Mitgliederzahl und -struktur. Eine Rolle spielt beispielsweise die Anzahl an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die 2022 zur Verfügung gestellte Förderung pro Mitgliedereinheit des jeweiligen Vereins beträgt 0,29 Euro. Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres beim zuständigen Landratsamt beantragt werden.

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