Die Gegner der aktuellen Pläne für das Strandbad am Hopfensee hatten bereits angekündigt, juristische Schritte prüfen zu lassen – nun steht es fest: Gegen den Beschluss des Füssener Stadtrates, das Bürgerbegehren sei unzulässig, wird geklagt. Das entsprechende Schreiben sei nun eingegangen, bestätigten Bürgermeister Paul Iacob und Rechtsanwalt Dr. Matthias von Oppen, der die Erbengemeinschaft vertritt, bei einem Pressegespräch am Donnerstagabend im Rathaus. Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärte Harald Vauk, der mit den Strandbad-Kritikern eine Reduzierung des Baukörpers erreichen will, juristisch werde auch dagegen vorgegangen, dass weiter geplant wird.
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