Das Veterinäramt weist daraufhin, dass zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel seit November vergangenen Jahres Sicherheitsmaßnahmen gelten. Geregelt sind diese in einer Allgemeinverfügung, die das Unterallgäuer Landratsamt wie alle Kreisverwaltungsbehörden in Bayern erlassen hat, da sich die Geflügelpest derzeit bundesweit ausbreitet.
Das sollten Halter und Züchter beachten
Gewerbsmäßige Geflügelhalter, Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten, müssen demnach sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen beachten. Geflügelmärkte und Ausstellungen sind verboten und es dürfen - mit Ausnahme von Singvögeln - keine Wildvögel gefüttert werden. Damit soll laut Landratsamt Unterallgäu vermieden werden, dass Hühner, Gänse, Enten und andere Geflügelarten Kontakt zu Wildvögeln haben. Denn so könnte die Seuche in Geflügelhaltungen eingeschleppt werden.
Was muss ich tun, wenn ich mehrere tote Vögel entdecke?
Das Veterinäramt rät, tote Tiere nicht anzufassen und die Behörde zu verständigen, sollten mehrere verendete Vögel an einer Stelle gefunden werden. Das Veterinäramt entnimmt dann Proben und lässt diese am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf das Virus untersuchen. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden.
Die ersten Fälle seit 2016
In Bayern sind seit Oktober 2022 zehn Vogelgrippe-Fälle in Geflügelhaltungen nachgewiesen worden. Außerdem gab es viele positive Befunde bei Wildvögeln. Im Unterallgäu handelt es sich bei den aktuellen Befunden um die ersten Fälle seit 2016. Damals wurde das Virus ebenfalls bei an den Wertachstauseen verendeten Vögeln nachgewiesen. Einen Vogelgrippe-Fall in einer Geflügelhaltung gab es im Unterallgäu noch nicht.