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Geflügelpest im Landkreis Lindau festgestellt - Was jetzt gilt

Bei toter Möwe

Geflügelpest im Landkreis Lindau festgestellt - Was jetzt gilt

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    Bei einer toten Möwe ist im Landkreis Lindau nun erstmalig die Geflügelpest nachgewiesen worden. (Symbolbild)
    Bei einer toten Möwe ist im Landkreis Lindau nun erstmalig die Geflügelpest nachgewiesen worden. (Symbolbild) Foto: IMAGO / imagebroker

    Bei einer tot aufgefundenen Möwe auf der Galgeninsel am Lindauer Bodenseeufer ist im Landkreis Lindau (Bodensee) nun erstmalig in diesem Jahr die Geflügelpest (HPAI, H5N1) festgestellt worden. Aktuell sieht das Landratsamt noch von der Einrichtung von Schutzzonen und der Anordnung einer Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Lindau (Bodensee) ab. Sollten die Fälle sich jedoch häufen, wird das Landratsamt die Situation neu bewerten.

    Geflügelpest breitet sich in Deutschland und Europa aus

    Seit Oktober 2022 nimmt die Zahl der Fälle von HPAI bei Wildvögeln kontinuierlich zu und breitet sich auf ganz Deutschland aus. Auch innerhalb Europas traten die Fälle bei Wildvögeln zunächst besonders in den nördlichen Ländern auf. Von dort breiteten sie sich nach Süden aus. Daneben gab und gibt es eine große Zahl von Geflügelpestausbrüchen in Geflügelhaltungen in Deutschland und vielen anderen Ländern Europas.

    Was es im Landkreis Lindau nun zu beachten gibt

    Nachdem nun die Geflügelpest bei der toten Möwe nachgewiesen werden konnte, gilt es nun im Landkreis Lindau einige Dinge zu beachten, wie das Landratsamt auflistet:

    • Aufgefundene tote Wildvögel (außer Singvögel) sollten nicht berührt und dem Veterinäramt Lindau telefonisch unter der Nummer 08382-270 502 oder per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-lindau.de gemeldet werden. Hunde und Katzen müssen von toten Vögeln ferngehalten werden.
    • Alle nicht gemeldeten Geflügelhaltungen - auch Kleinsthaltungen - sind dem Veterinäramt unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere sowie Haltung in Freiland- oder Stallhaltung unverzüglich telefonisch unter der Nummer 08382-270 502 oder per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-lindau.de zu melden.
    • Geflügelhalter sollten ihre Tiere durch strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen schützen. Dies sind Vermeidung von direktem und indirektem Kontakt über Futter, Einstreu, Wasser, Stallkleidung mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen. Treten gehäuft ungeklärte Todesfälle (innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Tiere oder mehr als 2 Prozent) bei Geflügel auf oder nimmt die übliche Legeleistung ab, ist unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion abklären zu lassen.
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