Das die Graugans an der Geflügelpest gestorben ist, ergab die Untersuchung am Diagnostikzentrum des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes in Aulendorf. Als Reaktion darauf muss Hausgeflügel ab Donnerstag im Stall bleiben oder dürfen allenfalls unter dichten Schutznetzen ins Freie. Betroffen sind die Städte Bad Wurzach, Bad Waldsee (begrenzt auf die Teilorte Bad Waldsee Stadt, Mittelurbach und Haisterkirch) und Leutkirch (begrenzt auf die Teilorte Herlazhofen, Gebrazhofen, Wuchzenhofen, Diepoldshofen, Leutkirch-Stadt und Reichenhofen) sowie die Gemeinden Kißlegg, Wolfegg, Bergatreute. Die Stallpflicht in diesen Städten und Gemeinden endet am 31. März 2023, sofern sich das Seuchengeschehen nicht weiter ausbreitet.
Nicht der erste Ausbruch
In Baden-Württemberg ist laut Pressemitteilung des Landratsamtes Ravensburg seit Anfang des Jahres bereits in mehreren Landkreisen die Geflügelpest ausgebrochen. Es sei daher sehr wichtig, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Das gelte auch für kleinere Geflügelhaltende. "Seit Januar gilt dazu eine landesweite Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Wenn Sie Wasservögel und Greifvögel tot oder krank auffinden, müssen Sie das dem Veterinär- und Verbraucherschutzamt Ravensburg melden. Singvögel und Tauben sind nicht betroffen", heißt es in der Mitteilung.
Ansteckung für Menschen unwarscheinlich
Die Geflügelpest (Aviäre Influenza), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Sie hat ihren natürlichen Wirt in wildlebenden Wasservögeln. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Es ist unwahrscheinlich, dass sich Menschen anstecken.
Registrierungspflicht für alle Geflügelhaltenden
Hobby- und Kleinstgeflügelhaltungen, auch mit nur wenigen Tieren, müssen Sie dem Veterinär- und Verbraucherschutzamt Ravensburg melden. Sie sind verpflichtet, die Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen.