Es klingt ein wenig nach Hollywood-Kino, hat sich jedoch tatsächlich so im Allgäu abgespielt: Über 100 Orden und Ehrenabzeichen der Wittelsbacher im Wert von fast 750000 Euro haben ein heute 47-Jähriger und ein 29 Jahre alter Mann 2005 aus dem Schloss Hohenschwangau gestohlen. Dafür sind die beiden Angeklagten gestern zu vier Jahren Haft beziehungsweise zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Beide zeigten sich beim Prozess vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts in Kempten geständig. "Hätte ich gewusst, welchen Wert diese Orden haben, hätte ich nicht mitgemacht", sagte der ältere der Beiden reumütig. Die Männer aus Baden-Württemberg gaben an, aus Geldnot gehandelt zu haben. Ihr Komplize - der Haupttäter - habe sie zu dem Einbruch überredet. Dieser war bereits 2007 vom Kemptener Gericht zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt worden (wir berichteten).
Erst an Führung teilgenommen
Gemeinsam war das Trio im November 2005 in das Schloss Hohenschwangau in der Gemeinde Schwangau (Ostallgäu) eingebrochen. "Am Tag haben wir noch an einer Führung durch die Räumlichkeiten teilgenommen, um einen Schlachtplan zu entwickeln", erzählte der 29-Jährige.
In der Nacht stiegen dann der 47-jährige Angeklagte und der Haupttäter über die Schlossmauer. Während der jüngere Komplize draußen Wache hielt, verschafften sie sich gewaltsam Zugang zum Schloss. Im sogenannten Billardzimmer brachen sie Vitrinen auf und entwendeten 106 Orden und Ehrenzeichen im Wert von 746000 Euro. Die Alarmanlage konnten sie nicht abstellen. Doch bis die Polizei eintraf, waren die Männer schon geflohen. Der bereits Verurteile war ein Liebhaber alter Orden und wollte seine Sammlung mit den kostbaren Stücken erweitern. Die beiden Angeklagten wollten dagegen ihren Anteil des Diebesguts über einen Hehler veräußern.
Erst im vergangenen Herbst wurden die beiden Männer aus Ludwigshafen beziehungsweise Neustadt an der Weinstraße dingfest gemacht. Der 47-jährige Angeklagte saß bis zum Prozesstag gestern in Untersuchungshaft. Grund dafür war sein Vorstrafenregister. Bereits 1978 stand er das erste Mal wegen gemeinschaftlichen Diebstahls vor Gericht. Es folgten acht weitere Prozesse, immer wieder wegen Diebstählen. Da die Bewährungszeit seiner letzten Verurteilung von 2008 noch nicht abgelaufen war, wurde er nun zusätzlich zu den drei Jahren für den Diebstahl aus dem Königsschloss zu einem weiteren Jahr Haft verurteilt. Der 29-jährige gelernte Rettungsassistent beteuerte zwar, er habe "doch nur Schmiere gestanden und das Schloss gar nicht betreten".
Der Richter erklärte jedoch, dass dies keinen Unterschied mache und verurteilte ihn, aufgrund des hohen Werts der Beute, zu zwei Jahren auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig. (jb)