Pia Farkas-Liesenfeld aus Kempten traute ihren Augen nicht: 359,29 Euro sollte sie für die Eintragung ihres Vereins zahlen. Sie hatte mit zehn Gleichgesinnten jüngst den Kemptener 'Förderverein Grundschule an der Fürstenstraße' gegründet. Ihre Tochter besucht in dieser Schule die erste Klasse.
'Bei der Eintragung hat man uns im Gericht gesagt, dass zunächst eine Bestätigung der Eintragung kommt und danach eine Rechnung', berichtet sie. Die Bestätigung kam tatsächlich. Und zwei, drei Tage später die Rechnung. Diese sah ganz amtlich aus. Mit Überweisungsauftrag. Und auf dem Schreiben war bei Gericht ein 'Herr Rosen' als Ansprechpartner genannt. 'Mir kam die Summe aber unverhältnismäßig hoch vor', betont Pia Farkas-Liesenfeld gegenüber der Allgäuer Zeitung.
Sie rief bei Gericht an. Doch einen Herrn Rosen gab es da gar nicht. 'Schließlich fiel mir eher zufällig auf, dass die IBAN des Kontos auf ’BG’ lautete.' Eigentlich müsste dort aber ’DE’ stehen. Für Deutschland. BG weist darauf hin, dass sich das Zielkonto in Bulgarien befindet. Und: Gebühren für eine Eintragung ins Vereinsregister werden natürlich nicht auf den Balkan überwiesen.
Bei der Polizei ist die Vorgehensweise der Betrüger nicht unbekannt. 'Das hat es auch früher schon gegeben und zur Zeit scheint das auch wieder eine Masche zu sein', sagt Christian Owsinski, Sprecher des Polizeipräsidiums in Kempten. Ähnlich gelagert seien auch Eintragungen ins Gewerbe- oder Handelsregister. Man könne nur zur Vorsicht raten. Insgesamt gab es 2013 in Sachen Eintragungen zehn Betrugsfälle, die im Präsidiumsgebiet bekannt wurden.
Da Vereinseintragungen ins Internet gestellt werden, haben die Betrüger ein leichtes Spiel. Der Vorgang samt Aktenzeichen kann dort eingesehen werden. Wenige Tage später kam bei Pia Farkas-Liesenfeld übrigens die richtige Rechnung über 75 Euro an. Absender ist in Bayern in solchen Sachen stets die Landesjustizkasse in Bamberg.
Auch das Ministerium warnt
Pia Farkas-Liesenfeld war zum Glück kein Schaden entstanden. 'Für 350 Euro hätten wir beim Förderverein viel Kuchen verkaufen müssen, um das Geld heranzuschaffen.' Zwar war auf dem ersten Schreiben des Gerichts ein Warnhinweis gestanden, der vor betrügerischen Machenschaften warnte. Den hatte sie aber im Zuge der Vereinsgründung, die ja für juristische Laien kein alltäglicher Vorgang ist, übersehen.
Auch das bayerische Justizministerium warnt inzwischen vor solchen betrügerischen Aktivitäten. Selbst Gerichte sind Ziel solcherlei Versuche. 'Wir haben mal ein Schreiben bekommen, wonach unser Amtsgericht ins Handelsregister eingetragen werden und wir Geld dafür zahlen sollten', berichtet Kaufbeurens Amtsgerichtsdirektor Fritz Weber. Der Vorgang wurde dann ans Oberlandesgericht weitergeleitet. Gegen den Anbieter waren die Justizbehörden dann strafrechtlich vorgegangen.