Die Funkenfeuer im Unterallgäu können jetzt bei den jeweiligen Gemeinden angemeldet werden. Das gibt das Landratsamt in einer Mitteilung bekannt. Demnach bittet das Landratsamt die Veranstalter der Funkenfeuer, folgende Punkte einzuhalten:
- Jedes Funkenfeuer muss mindestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der betreffenden Gemeinde gemeldet werden. Auch die Feuerwehr muss informiert werden.
- In einem Funkenfeuer dürfen nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz und Gartenabfälle wie Schnittgut, Sträucher oder Reisig verbrannt werden. Das Brenngut sollte trocken sein. Abfälle zu verbrennen ist auch bei traditionellen Feuern eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.
- Das Material sollte erst kurz vor dem Funkentermin aufgestapelt und bewacht werden. Das dient zum einem dem Schutz von Tieren, die sonst möglicherweise einen Unterschlupf im Holz suchen. Zum anderen soll die Wache verhindern, dass jemand Abfälle unter das Brennholz mischt.
- Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen, Gehölzen und Wäldern eingehalten werden. Weitere Informationen dazu gibt es von der jeweiligen Gemeinde.
- Zum Entfachen des Feuers darf kein Brandbeschleuniger verwendet werden. Statt Benzin bietet sich beispielsweise Reisig an.
- Das Funkenfeuer darf nicht bei starkem Wind angezündet werden.
- Was vom Funken nach dem Abbrennen übrig ist, muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Verbrennungsrückstände werden an der Umladestation in Breitenbrunn angenommen. Humus, Steine oder Boden dürfen dabei nicht enthalten sein.
Bei Fragen kann man sich bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Landratsamt (Sachgebiet Abfallrecht) unter Telefon (08261) 995-363 melden, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Wer im Unterallgäu einen Funkentermin veröffentlichen möchte, kann sich per E-Mail an tourismus@lra.unterallgaeu.de wenden. In derall-in.deKarte gibt es einen Überblick, wo im Allgäu Funkenfeuer stattfinden.