Die Füssener Bürger werden nicht darüber abstimmen, wie groß der Neubau des Strandbades am Hopfensee ausfallen darf. Denn ein entsprechendes Bürgerbegehren hat der Stadtrat am Dienstagabend mit großer Mehrheit als unzulässig eingestuft. Dabei beriefen sich die Kommunalpolitiker auf Stellungnahmen des Landratsamtes Ostallgäu und des für die Stadt tätigen Rechtsanwaltes Dr. Stefan Dietlmeier. Gegen diesen Beschluss werde man juristisch vorgehen, kündigte Harald Vauk an, der für mehrere Hopfener Bürger eine Reduzierung des Baukörpers erreichen will. Unterdessen haben die Stadträte den Bebauungsplan Uferstraße-Süd, der den Neubau des Strandbades beinhaltet, leicht überarbeitet: Unter anderem soll die Terrasse des Neubaus jetzt nicht mehr in den See hineinragen.
Wie die Diskussion im Stadtrat verlaufen ist und warum nun auch eine Stiftung im Gespräch ist, die den Hopfensee kaufen soll, erfahren Sie in der Donnerstagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Füssen, vom 27.09.2018. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper