Auch das zweite Bürgerbegehren, mit dem ein deutlich kleinerer Neubau des Strandbades Hopfensee erreicht werden sollte, ist nicht zulässig. Zu dieser Einschätzung kam der Füssener Stadtrat in seiner Sondersitzung am Dienstag - dabei konnten sich die Kommunalpolitiker auf zwei juristischen Stellungnahmen berufen. Bereits am Mittwoch wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Uferstraße-Süd veröffentlicht, in dem auch das große Strandbad fixiert ist. Ob das Vorhaben damit endgültig unter Dach und Fach ist, ist noch offen. Wie berichtet, hat der Bund Naturschutz schon angekündigt, juristisch gegen das Projekt zu Felde ziehen zu wollen. Eine Entscheidung darüber sei noch nicht gefallen, hieß es am Mittwoch von den Naturschützern.
Mehr zur Stadtrats-Debatte lesen Sie in der Donnerstagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Füssen, vom 14.02.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper