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Für eine Grabauflösung sollen Angehörige gleich mitbezahlen

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Für eine Grabauflösung sollen Angehörige gleich mitbezahlen

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    Marktoberdorf (af). - Wer seine Angehörigen in Marktoberdorf beerdigen lassen will, muss bald tiefer in die Tasche greifen. Der Finanzausschuss schlug dem Stadtrat vor, die Gebührensätze ab 1. Februar anzuheben. Liegt dies bei Erdbestattungen im Rahmen der tariflichen Anhebung von drei bis vier Prozent, soll bei Urnengräbern wesentlich mehr verlangt werden. Grund: Die Asche muss nach einer Grabauflösung, um der Würde des Toten gerecht zu werden, entsprechend pietätvoll ins Erdreich gebracht werden. Gerade um die Gebühren für Urnenbeisetzungen entspann sich eine längere Diskussion. Drastisch, aber anschaulich schilderte Rupert Filser von der Stadtverwaltung die Situation. Nach Ablauf der Mietzeit eines Urnengrabes gebe es zwei Möglichkeiten: Die eine sei, die Asche einfach auszustreuen. Das gefiel jedoch weder ihm noch den Ausschussmitgliedern. Der andere Weg sei, die Asche aus der Metallkapsel in einen verwitternden Behälter umzufüllen und sie in einem anonymen Gräberfeld zu bestatten. Die Kosten dafür können laut Filser im Nachherein nicht von den Hinterbliebenen verlangt werden, weil dies die Satzung bisher nicht vorsehe. Daher der Vorschlag der Verwaltung: Die Angehörigen zahlen von vornherein für die Auflösung des Grabes und alle damit verbundenen Arbeiten. Eine solche 'Vorgriffsregelung' widerstrebte allerdings Axel Maaß (Grüne). Er wollte diese Kosten über den Paragrafen 'Sonstige Leistungen' abgewickelt wissen. Doch dafür sei, so entgegnete Andreas Wachter (CSU) der Verwaltungsaufwand zu hoch, wenn die Stadt nach Hinterbliebenen suchen müsse. Lediglich von Geoffrey Cheeseman (SPD) und Dr. Hermann Seiderer (Bayernpartei) erhielt Maaß Zustimmung. In der Vergangenenheit hatte die Stadt die Kosten getragen. Bisher habe sich das im Rahmen gehalten, sagte Filser, weil es sich nur um vier Fälle von Grabauflösungen gehandelt habe. Die Asche sei dann anonym bestattet worden. 'Aber es werden immer mehr.' Nach dem Vorschlag der Verwaltung in Abstimmung mit dem Bestattungsunternehmer, der die Arbeiten ausführt, soll eine Urnenbeisetzung ohne Trauerfeier einschließlich Öffnen und Schließen der Nischenabdeckplatte 85 statt bisher 46 Euro kosten. Mit Trauerfeier werden 139 statt 92 Euro verlangt. Wird die Urne in der Erde beigesetzt, betragen die Sätze 149 statt 88 Euro ohne und 194 statt 131 Euro mit Trauerfeier. Die Verwaltung erhielt jedoch den Auftrag, vor der Abstimmung im Stadtrat vergleichende Zahlen anderer Gemeinde einzuholen.

    Grabstätte würdig gestalten Auch an der Friedhofssatzung feilten die Mitglieder des Finanzausschusses. Sie wurde unter anderem im Punkt 'Grabstätten' um die Früh- und Totgeburtengräber erweitert. Bei der Gestaltung der Grabstätten sollen künftig auch ein Grabstein gestattet sein, der aus mehreren Natursteinen gestaltet ist. Bisher sprach die Satzung von 'einem Naturstein'. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass im alten Teil des Friedhofs auch der rückwärtige Teil eines Grabes von den Angehörigen zu pflegen ist. Ferner behält sich die Stadt vor, unwürdigen Grabschmuck von der Urnenwand zu entfernen. 'Plastikrosen von der Schießbude wollen wir dort nicht haben', sagte Bürgermeister Werner Himmer.

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