Am Dienstag hat der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder verkündet, dass die 7-Tage-Inzidenz als Entscheidungsfaktor für das Einführen von Corona-Regeln wegfallen wird. Stattdessen sollen die Maßnahmen in Zukunft von einer Krankenhausampel abhängig gemacht werden. Doch für eine Regelung bleibt die 7-Tage-Inzidenz entscheidend.
3G-Regel in Innenräumen ab 35er Inzidenz
Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis auf über 35 gilt inInnenräumenbreitflächig die sogenannte 3G-Regel. Zutritt haben dann nur Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Dies betrifft
- öffentliche und private Einrichtungen,
- Veranstaltungen,
- Sportstätten,
- Fitnessstudios,
- die gesamte Kultur,
- Theater,
- Kinos,
- Museen,
- Gedenkstätten,
- Gastronomie,
- Beherbergung,
- die Hochschulen,
- Krankenhäuser,
- Bibliotheken und Archive,
- die außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung,
- außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches.
Dort gilt die 3G-Regel inzidenzunabhängig
In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt die 3G-Regel inzidenzunabhängig indoor wie outdoor.
Dort gilt die 3G-Regel nicht
Ausgenommen von der 3G-Regel sind Privaträume, Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste. Für Schule und Kita gelten die bereits bekannten Sonderregelungen.
Situation im Allgäu
Im Allgäu liegen aktuell alle Landkreise und kreisfreien Städte über dem Grenzwert von 35. Damit gilt dort auch weiterhin die 3G-Regel.
Das sind die Allgäuer Inzidenzwerte am Mittwoch