Die Stadt Memmingen hat in fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 165 unterschritten. Damit treten ab Dienstag, den 1. Juni, weitere Lockerungen in den Bereichen Schule, Hundeschule sowie Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Kraft. Sie gelten bis zum Erlass einer abweichenden Bekanntmachung, teilt die Stadt mit.
Was ändert sich?
Insbesondere weist die Stadt Memmingen auf folgende Regelungen hin (Näheres regeln die jeweiligen Vorschriften der 12. BayIfSMV):Schulen(§ 18 der 12. BayIfSMV)
- In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in sonstigen Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechsel-unterricht statt.
- In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschulstufe und den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förder-schulen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
- Im Übrigen findet Distanzunterricht statt.
Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
(§ 19 der 12. BayIfSMV)
- Zulässig ist ausschließlich die Betreuung von Vorschulkindern sowie die Betreuung von Schülerin-nen und Schülern.
- Im Übrigen ist nur die Notbetreuung zulässig.
Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschulen
(§ 20 der 12. BayIfSMV)
- Präsenzunterricht an Hundeschulen ist unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Satz 1 bis 4 der 12. BayIfSMV zugelassen.
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