Zuspruch und ein Leitbild hat der Kindergarten 'Schatzinsel' in Friesenried schon lange. Nun bekam er auch neue Satzungen für Nutzung und Gebühren. Beides wurde vom Gemeinderat bei der jüngsten Sitzung einstimmig verabschiedet.
Hintergrund ist eine Gesetzesänderung des Freistaates. Dem wolle die Gemeinde mit den beiden Satzungen gerecht werden, erklärte Bürgermeister Bernhard Huber. Albert Wölfle, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft, stellte die Nutzungssatzung vor, die weitgehend einem Muster folgt. Daran hatte der Gemeinderat kaum etwas auszusetzen. Ebenso wenig an der neuen Gebührensatzung, wenngleich die Beiträge angehoben wurden: Statt wie bisher zwischen 40 und 50 Euro, müssen die Eltern nun zwischen 45 und 55 Euro zahlen. Dazu kommen wie gehabt vier Euro Spielgeld.
Ziel eine empfohlene größere Deckung der Kosten
Die Erhöhung sei unumgänglich: Einerseits sei der Friesenrieder Kindergarten einer der günstigsten im Umland, so Huber. Andererseits empfahl das Landratsamt, die Gebühren zu erhöhen, um kostendeckender zu wirtschaften, erklärte Wölfle. Obendrein sei erst heuer in die Sanierung des Gebäudes investiert worden, zugleich seien die Energie- und Personalkosten gestiegen.
Außerdem nahm das Gremium die Einwände der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis – bezüglich der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für ein Sondergebiet Windkraft bei Salenwang. Dort steht bereits eine Windkraftanlage, der Gemeinderat will nun den Weg für zwei weitere Anlagen freimachen. Planer Toni Immler stellte die Einwände der Behörden und Einrichtungen vor.
'Einwand des Landratsamtes nicht nachvollziehbar'
Die meisten Anregungen sollten berücksichtigt werden, andere könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht behandelt werden, so Immler. Einzig dem Einwand des Bauamtes im Landratsamt erteilte der Ingenieur eine Absage: Die Forderung, dass die neuen Anlagen nur 75 Meter Nabenhöhe haben sollen, sei nicht nachvollziehbar. Denn optisch seien die umliegenden Sehenswürdigkeiten kaum beeinträchtigt. Außerdem sei die Höhenreduzierung 'aus Sicht einer effektiven Nutzung der Windenergie nicht zielführend' so Immler. Die Belange sollen nun wie beschlossen in den Flächennutzungsplan eingearbeitet werden. Danach werde der Plan erneut ausgelegt.