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Frauen-Union im Landkreis Lindau widmet sich der Patientenverfügung

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Frauen-Union im Landkreis Lindau widmet sich der Patientenverfügung

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    Frauen-Union im Landkreis Lindau widmet sich der Patientenverfügung
    Frauen-Union im Landkreis Lindau widmet sich der Patientenverfügung Foto: obe/kd

    Die Frauen-Union im Landkreis Lindau möchte aktiv werden in Sachen Patienteverfügung und Vorsorgevollmacht. Wie Vorsitzende Daniele Kraft jetzt mitteilte, ist noch in diesem Jahr eine Veranstaltung – möglicherweise eine Podiumsdiskussion – dazu geplant. Angeregt dazu wurde die Frauenunion durch ein Interview im Westallgäuer, in dem sowohl Rechtsanwältin Claudia Rudolph als auch der Arzt Dr. Bernd Ferber auf den dringenden Bedarf an Beratung in diesen Dingen hinwiesen.

    Bei ihrer letzten Sitzung diskutierten die Vorstandsmitglieder der Frauen-Union intensiv über das Thema Patientenverfügung und über Verbesserungen bei der Umsetzung. 'Das vom Landkreis erstellte seniorenpolitische Konzept hat bei der Datenerfassung gezeigt, dass und wie viele ältere Menschen im Landkreis Lindau leben – Tendenz steigend', stellt Vorsitzende Daniele Kraft in einem Schreiben fest. 'Das Thema Demenz wird uns in den kommenden Jahren und Jahrzehnten immer stärker bewegen'.

    Aufklärung und Information zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung durch Rechtsanwalt und Mediziner seien wichtig, so Kraft.

    Sie stellt in diesem Zusammenhang jedoch die Frage: 'Kann sich das jeder ältere Mensch leisten?' Rechtschutzversicherungen trügen die Kosten einer solchen vorsorglichen Rechtsberatung in der Regel nicht. Und die medizinische Beratung nehme oft mehr Zeit in Anspruch, als sich Hausärzte dafür nehmen könnten – 'angesichts der immer schlechteren Abrechnungsbedingungen'. Diese Beratung ließe sich auch nicht ansatzweise kostendeckend abrechnen.

    Deswegen appelliert die Frauen-Union an die Berufsverbände von Ärzten und Anwälten, für ihre Mandanten und Patienten tätig zu werden.

    Im Schreiben der Frauenunion finden sich auch Vorschläge: Rechtschutzversicherungen könnten sich an den beim Anwalt entstehenden Kosten zumindest mit einer Fallpauschale beteiligen. Krankenkassen sollten in ihrem Leistungskatalog eine solche Beratungsleistung durch den behandelnden Hausarzt ebenfalls aufnehmen.

    'Die Tragweite von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rechtfertigt eine umfassende und auf den einzelnen Menschen zugeschnittene Beratung', findet Daniele Kraft. Gerade bei der Patientenverfügung gehe es um Entscheidungen, die lebensverlängernde und -verkürzende Maßnahmen betreffen.

    Die Kreisrätin ergänzt: 'Es darf nicht sein, dass sich gerade ältere Menschen mit nur bescheidener Rente, die an der Errichtung einer Patientenverfügung interessiert wären, sich die medizinische Beratung durch ihren Hausarzt nicht leisten können. Hier besteht Handlungsbedarf.'

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