Ob Frauen in Zukunft am Fischertag in den Stadtbach jucken dürfen, bleibt erst einmal weiter unklar. Ein weibliches Vereinsmitglied hatte im Frühjahr beim Amtsgericht Memmingen eine entsprechende Zivilklage eingereicht. „Vor November kommt es auf keinen Fall zu einer Verhandlung“, sagte Amtsgerichtsdirektor Reiner Egger auf Anfrage der Memminger Zeitung . „Umfangreiche Schriftsätze“ seien diesbezüglich momentan noch unterwegs – zwischen der Klägerin beziehungsweise ihrer Anwältin sowie dem Vorstand des Fischertagsvereins und dem Gericht. Laut Egger will die Klägerin juristisch geklärt haben, ob das Frauen-Verbot in der Fischertagsgruppe der Stadtbachfischer rechtmäßig ist. Denn laut Vereinssatzung obliegt das Ausfischen ausschließlich männlichen Vereinsmitgliedern.
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