Ende August 2020 entschied das Amtsgericht Memmingen, dass auch Frauen beim Ausfischen während des Fischertags in den Memminger Stadtbach "jucken" dürfen. Zuvor war das nur Männern erlaubt. Der Fischertagsverein will sich mit dem Urteil allerdings nicht abfinden und legte daher Berufung ein. Am Mittwoch startet nun die Berufungs-Verhandlung vor dem Landgericht Memmingen.
Seit über 30 Jahren Mitglied
Die Klägerin Christiane Renz ist seit über 30 Jahren Mitglied im Fischertagsverein. Bevor sie vor Gericht zog, hatte sie zweimal in der Delegiertenversammlung beantragt, dass auch Frauen in den Stadtbach "jucken" dürfen. Beide Male scheiterte sie. Im Frühjahr 2019 hatte Renz dann gegen den entsprechenden Artikel in der Vereinssatzung wegen Diskriminierung geklagt. In erster Instanz gab ihr das Amtsgericht Memmingen Recht. Wie die zuständige Richterin das Urteil begründete, lesen Sie in folgendem Artikel:
Memminger Gericht entscheidet: Frauen dürfen in den Stadtbach "jucken"