'Raus mit dem Asylantenpack' war noch das Freundlichste, was die Frau auf Facebook veröffentlichte. 'Uns Deutschen wird nicht geholfen.' Es folgten Herabwürdigungen niedrigster Art gegen Flüchtlinge. Wegen Volksverhetzung stand die 33-Jährige nun in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht.
Die ursprünglich verhängte Freiheitsstrafe wandelte die Strafkammer um in eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen. 5.250 Euro muss die Serviererin also nun abstottern. Unter Tränen räumte die Angeklagte ein, den Eintrag im Internet geschrieben zu haben. Auslöser ihrer 'Kurzschlusshandlung' sei gewesen, dass zuvor eine Gruppe von Männern in einem Park anzüglich geworden sei – vermutlich Asylbewerber.
Anzeichen ihrer Gesinnung waren indes auch auf ihrer persönlichen Facebookseite zu lesen: 'I stand with the NPD', zitierte ein Ermittler der Kripo – zu deutsch 'Ich unterstütze die NPD'. Über das Landeskriminalamt Baden-Württemberg war die Untersuchung des Falls ins Rollen gekommen. Angeschlossen hatte sich die Frau einer Internet-Plattform, auf der über ein Containerdorf in Worms diskutiert wurde. Ihr Beitrag fiel offenbar so unangenehm auf, dass ein anonymer Hinweis an die Behörden ging.
Genau erinnern konnte sich die Beschuldigte nicht mehr, wie sie auf die Seite gelangt ist. 'Ich wollte das am nächsten Tag auch wieder löschen, hab’ es aber nicht mehr gefunden', sagte sie. Ausländerfeindlich sei sie eigentlich gar nicht. Geboren ist sie in Rumänien. Ihre Arbeitgeberin bescheinigte ihr freundliches und zuvorkommendes Verhalten auch zu den ausländischen Gästen im Lokal. Demnächst soll sie einen Vollzeitvertrag bekommen, was der Frau besonders wichtig ist.
Sie hat eine lange Drogenkarriere hinter sich. Zurzeit befindet sie sich in Substitutions-Behandlung durch das Bezirkskrankenhaus in Kaufbeuren. Im Zusammenhang mit dem früheren Heroinkonsum stehen etliche Vorstrafen, eine noch zur Bewährung ausgesetzt. Wegen der nun verhandelten Volksverhetzung hatte ein Amtsgericht der Frau sechs Monate Haft aufgebrummt. Zum ersten Termin war sie noch ohne Rechtsbeistand erschienen. Nun führte eine Verteidigerin das Wort für die Angeklagte: Sie sprach von einem 'Momentanversagen', weil sich ihre Mandantin gedemütigt und eingeschüchtert gefühlt habe.
Eine Geldstrafe reiche aus, nachdem es sich um einen einmaligen Ausrutscher handle. Der Staatsanwalt schloss sich an, forderte aber mehr Tagessätze. Dem folgte letztlich die Kammer. Vorsitzender Dr. Hanspeter Zweng hielt der Angeklagten zugute, dass sie die Verantwortung für ihre 'extrem unappetitliche Formulierung' übernehme. Andererseits sei belastend, dass sie Menschen mit ihrem Post sowohl ethnisch als auch religiös und für ihre mögliche sexuelle Orientierung angegriffen habe. Das Urteil akzeptierte die Frau gleich im Gerichtssaal.
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Den Tatbestand der Volksverhetzung regelt § 130 im Strafgesetzbuch. Verfolgt wird, 'wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe zum Hass aufstachelt'. Menschen öffentlich böswillig verächtlich zu machen oder zu verleumden und zu willkürlichen Handlungen gegen diese aufzufordern, wird ebenfalls geahndet. Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren sieht das Gesetz vor. Besonders geregelt sind entsprechende Schriften und Veröffentlichungen.