"Es war eine schwierige Entscheidung", so Landrat Eder. Aber in der Kürze der Zeit habe es laut Pressemitteilung des Landratsamtes Unterallgäu nur diese Notlösung gegeben. Nur mit dem Hinweis darauf, dass der Landkreis die landkreiseigene Halle zur Unterbringung von Geflüchteten vorbereite, habe man einen Bus mit weiteren Neuankömmlingen ins Ankerzentrum nach Augsburg zurückzuschicken können. Das sei damals unabdingbar gewesen, da die Notunterkunft in Bad Wörishofen schon voll war und für andere, spontan angereiste Geflüchtete bereits ausnahmsweise Zelte aufgebaut werden mussten.
80 Menschen in Halle untergebracht
Der Vertrag zur Nutzung der Turnhalle als Asylunterkunft läuft bis zu sechs Monate. Die Halle ist laut Angaben des Landratsamts Unterallgäu mit 80 dort untergebrachten Menschen bereits voll belegt. Wann man es schaffe, die Geflüchteten aus der Turnhalle in andere Unterkünfte zu verlegen, könne man derzeit nicht abschätzen, sagte Eder. Alle neuen Unterkünfte seien sofort wieder voll, da dem Landkreis ständig Menschen zur Unterbringung zugewiesen würden.
"Mit dem Rücken zur Wand"
"Wir stehen mit dem Rücken zur Wand", betonte der Landrat in der Pressemitteilung. Aber auch wenn der Druck derzeit extrem sei, wolle er keine weiteren Turnhallen belegen. Da es sich bei der Turnhalle am SFZ in Mindelheim um die einzige im Eigentum des Landkreises handelt, müsste der Kreis Turnhallen der Gemeinden beschlagnahmen. Das werde er aber nicht tun, kündigte Eder an - außer, die Regierung von Schwaben weise ihn dazu an und teile ihm mit, welche Turnhalle er in welcher Reihenfolge umfunktionieren soll. Das habe er der Regierung bereits so mitgeteilt.
Vertrag mit dem Freistaat Bayern
Zur Nutzung der Turnhalle hat der Landkreis mit dem Freistaat Bayern, der die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung tragen muss, einen Vertrag abgeschlossen. Für den Kreis sei es wichtig gewesen, dass sich der Freistaat rechtsverbindlich verpflichtet, für alle Kosten aufzukommen, erläuterte Kreiskämmerer Sebastian Seefried. Das schließt auch Baumaßnahmen oder etwaige Wiederherstellungsarbeiten an der Turnhalle ein. Darüber hinaus habe sich der Freistaat dazu bereiterklärt, entgangene Mieteinnahmen, zum Beispiel durch Sportvereine, die die Halle nutzen, sowie Kosten für die Verlagerung des Schulsports zu erstatten.
Weitere Probleme bei Kostenerstattung
Eine zusätzliche Nutzungsentschädigung sowie eine Übernahme der Kosten für einen erforderlichen Brandschutznachweis hat die Regierung von Schwaben aber abgelehnt, informierte Seefried. Die Regierung sei der Ansicht, der Kreis müsse die Halle kostenlos zur Verfügung stellen. Die Verwaltung vertrete dagegen eine andere Rechtsauffassung: Denn der Landkreis dürfe Kreisvermögen wie die Halle auch anderen Dritten nicht ohne Entschädigung überlassen, es sei denn, es handle sich um eine Kreisaufgabe. Das sei bei der Unterbringung von Flüchtlingen, was laut Landratsamt Unterallgäu eine staatlichen und nicht kommunale Aufgabe ist, aber nicht der Fall. Deshalb habe man den Vorgang einschließlich der Frage nach den Kosten für den Brandschutznachweis an den Bayerischen Landkreistag und an das Bayerische Innenministerium weitergeleitet. Landrat Eder versicherte, dass alle Kosten, die dem Landkreis für die Unterbringung von Geflüchteten anfallen, gesammelt und dem Freistaat in Rechnung gestellt werden. Zur Not soll auch gerichtlich vorgegangen werden.