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Flaschen aus fahrendem Auto

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Flaschen aus fahrendem Auto

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    20-jähriger Lindenberger muss 1200 Euro Strafe zahlen Lindau/Westallgäu (enz). Wegen vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde ein 20-jähriger Lindenberger vom Amtsgericht Lindau zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (80 Tagessätze à 15 Euro) verurteilt. Außerdem muss der Arbeitslose sechs Monate auf seinen Führerschein verzichten.

    Was sich der Lindenberger als einer von vier Mitfahrern im Pkw einer 23-jährigen Fahrerin aus Weiler-Simmerberg erlaubt hatte, umschrieb der Staatsanwalt mit einem 'sichtlichen Aggressionspotenzial'. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Juni vorigen Jahres gegen 22.45 Uhr auf der Bundesstraße bei Meersburg eine Flasche aus dem Autofenster geworfen zu haben. Die Pulle zerplatzte unmittelbar vor einem auf der Überholspur befindlichen Pkw, der von einer Frau aus Meckenbeuren gesteuert wurde. 'Hätte ich nicht gebremst, wäre die Flasche in die Windschutzscheibe geflogen', erinnerte sich diese und verwies auf Splitterspuren an der Stoßstange. Ihre Zeichen, anzuhalten, seien zunächst aus dem Auto mit Lindauer Kennzeichen mit 'Vogelzeigen' und 'Stinkefinger' quittiert worden. Als sie später nach wechselnden Überholvorgängen ihren Pkw am Straßenrand gestoppt und auch das hinterherfahrende Lindauer Auto angehalten habe, seien die Ereignisse eskaliert. Der jetzt Angeklagte 'ist aus dem Fahrzeug gesprungen und hat meinen Bruder durch das offene Seitenfenster attackiert'. Danach habe der Beschuldigte gegen die Beifahrertür getreten. Der an Stoßstange und Seitentür entstandene Sachschaden wurde vor Gericht mit 1800 Euro beziffert. Bei Vernehmung der Zeugen stellte sich heraus, dass der Lindenberger nicht nur eine Flasche, sondern gleich mehrere aus dem Seitenfenster geworfen hatte. Nicht, um damit ein anderes Auto zu treffen, sondern - wie die Pkw-Fahrerin aus Weiler-Simmerberg salopp erklärte - das Leergut zu entsorgen. Die stillschweigende Duldung der Flaschenwürfe sei nicht minder gewissenlos als das Werfen, befand der Richter und stellte ein weiteres Ermittlungsverfahren ins Ermessen des Staatsanwalts.

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