Westerheim (fk). - Bis Mai 2004 haben Landwirte die Möglichkeit, über das 'Geografische Informationssystem GIS ihre tatsächlich genutzten Flächen mit den Eigentumsflächen zu vergleichen und Berichtigungen durchzuführen. Werden bei Kontrollen Abweichungen von über 30 Prozent festgestellt, wird der Betrieb von allen Ausgleichszahlungen ausgenommen. Dies betrifft nicht nur das Antragsjahr, sondern kann bis zur Einführung der Ausgleichszahlungen im Jahr 1993 zurückverfolgt und mit entsprechenden Rückforderungen und Zinseszinsen geahndet werden. Dagegen 'schützen' könne sich der Landwirt nur, wenn er Unregelmäßigkeiten selbst berichtigt. Über die Internetadresse www. agrarfoerderung. bayern. de sowie die persönliche Betriebs- und Pin-Nummer könne der Landwirt 'Bayer Viewer-agrar' anklicken. Dann, so Josef Wiedemann vom BBV-Computerdienst München, könne er bayernweit sämtliche Flurstücke als topografische Karte, als digitales Orthofoto (siehe Wortweiser), beides übereinander gelegt oder als Flurkarte dargestellt sehen. Per Mausklick kann der Landwirt die genauen Maße seiner Flurstücke ermitteln, seine Flächen vermessen, sie mit Namen und anderen Daten versehen oder Orte in Bayern suchen.
Sämtliche dargestellten Karten oder Luftbilder können heruntergeladen, abgespeichert und gedruckt werden. Wie Wiedemann ausführte, sind die maßstabgetreuen Aufnahmen von 2003 bis Ende des Jahres in ganz Bayern verfügbar. Damit wird dem Landwirt ermöglicht, 'wandernde Feldwege', Gräben und Bäche oder die Auswirkungen eines 'scharfen Pfluges des Nachbarn' genau zu vermessen und bis Mai richtig zu stellen. Maßgebend sei nicht die im Kataster eingetragene Fläche, sondern das genutzte Areal jedes zusammenhängenden Flurstückes. Liegt diese Fläche außerhalb der Flurgrenzen, sind dem Landwirtschaftsamt Pacht-, Bewirtschaftungs- oder Nutzungsverträge vorzulegen. Dasselbe gilt bei Grenzbegradigung und Teiltausch ohne förmliche Vermessung und Abmarkung. Hofflächen, Wege, Scheunen, Bäume und Hecken müssen herausgemessen werden, falls sie über zehn Quadratmeter groß sind und nicht wie beantragt als Grünland und Acker genutzt werden können. Dasselbe gilt für nichtgenutzte Teilflächen. Welche Konsequenzen nicht genauestens ermittelte Flächenangaben nach sich ziehen, berichtete Direktor Hans Kulmus vom Generalsekretariat München: Sind ermittelte Flächen größer als angegeben, verschenkt der Landwirt Ausgleichszahlungen. Sind sie kleiner, gibt es 'Sanktionen': Bei Abweichungen von drei bis 20 Prozent wird Geld für die doppelte Fläche zurückgefordert. Bei Abweichungen zwischen 20 und 30 Prozent gibt es für die betreffende Kulturgruppe keine Ausgleichszahlungen mehr. Wenn die Unregelmäßigkeiten über 30 Prozent liegen, wird der Betrieb von sämtlichen Entschädigungen ausgeschlossen. i Landwirte ohne Internetzugang können sich an die BBV-Gesschäftsstelle Erkheim wenden. Josef Wiedemann