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Fischwilderei in Bayern auf Rekordhoch: So steht es um das Allgäu

Strenge Regeln

Fischwilderei in Bayern auf Rekordhoch: So steht es um das Allgäu

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    An den Allgäuer Seen darf zwar geangelt werden, doch es sind Regeln zu beachten.
    An den Allgäuer Seen darf zwar geangelt werden, doch es sind Regeln zu beachten. Foto: Julian Leitenstorfer (Symbolfoto)

    Unsere heimischen Gewässer sind nicht nur Badeorte. Sie sind auch Lebensraum für Vögel, Amphibien und Fische. In unserer Serie „Fisch und Natur“ möchten wir einen Teil dieses großen Spektrums abbilden. Eine wichtige Rolle spielen hierbei Fischereivereine. Denn diese haben das Fischereirecht für die Seen und Flüsse und sorgen dafür, dass die Gewässer sauber bleiben und weiter Lebensraum für viele Tiere sind. In der Serie kommen Experten aus Kempten und dem Oberallgäu zu Wort. Im siebten Teil geht erklärt die Polizei, wie stark Fischwilderei in unserer Region betrieben wird.

    Die Fälle der Fischwilderei haben in Deutschland in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen. Laut der neuesten Zahlen des Bundeskriminalamts wurden 2022 in Bayern 310 Fälle von Fischwilderei registriert. Das sind 14 Prozent mehr als noch im Vorjahr (265 Fälle). Bayern ist damit negativer Spitzenreiter vor Nordrhein-Westfalen (296), Rheinland-Pfalz (295) und Mecklenburg-Vorpommern (292).

    Kinder angeln unerlaubt in Oberstdorf und flüchten vor der Polizei

    Erst kürzlich wurden am Moorweiher in Oberstdorf drei Kinder, allesamt zwölf Jahre alt, beim unerlaubten Angeln erwischt. Auch das gilt schon als Fischwilderei, sagt die Polizei. Die Anzahl der Straftaten in der Region halten sich aber in Grenzen, sagt Pressesprecher Holger Stabik. Rund 200 Delikte in den vergangenen zehn Jahren zählt die Polizei. Ein Dutzend davon entfallen auf den Bereich Immenstadt, etwa zehn Fälle auf den Bereich Kempten. „Die Zahlen sind sehr überschaubar“, sagt Stabik.

    Gewässerstreifen gebe es im Oberallgäuer und Kemptener Raum nicht. „In Füssen werden gezielt die Gewässer im Naturschutzgebiet kontrolliert und immer wieder Camper erwischt“, sagt Stabik. Schwarzangler seien hingegen eher selten. Normalerweise wird die Polizei im Oberallgäu und Kempten nur auf Zuruf aktiv. „Oder wenn untypisch viele Fälle in einem Bereich aufkommen. Dann sind wir öfter vor Ort und kontrollieren die Gewässer.“

    Der kurioseste Fall im Polizeipräsidium Schwaben Süd-West in den vergangenen Jahren ereignete sich laut Stabik in Breitenbrunn im Unterallgäu. Im Juni 2022 wurden dort aus einem Gewässer insgesamt 45 Karpfen und drei Hechte entwendet – ein Schaden in Höhe von über 1500 Euro. Außerdem komme es ab und zu vor, dass private Fischteiche mit Netzen leer gefischt werden. Dabei handle es sich aber meist um organisierte Kriminalität und Diebstahl und falle nicht mehr in den Bereich der Fischwilderei.

    (Lesen Sie auch: Wildcamper errichten Feuerstelle im Landschaftsschutzgebiet - Polizei schreitet ein)

    An den Gewässern kontrollieren regelmäßig Fischereiaufseher der dortigen Fischereivereine die Angler. Nur wer einen gültigen Fischereischein sowie eine Angelkarte für das Gewässer hat – einen sogenannten Erlaubnisschein–, darf dort auch angeln. Auf Verlangen dürfen die Kontrolleure die gefangenen Fische und das Angelgerät überprüfen. Wer sich beispielsweise nicht an das Fanglimit oder die Schonzeiten und -maße hält, macht sich wegen Fischwilderei strafbar.

    Fischwilderei im Gesetz

    Paragraf 293 des Strafgesetzbuches beschreibt Fischwilderei wie folgt: Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts fischt oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Fischwilderei betrifft hierbei allein das Fischen in herrenlosen Gewässern. Private Teiche sind demnach ausgenommen, sodass die Entnahme ohne Erlaubnis des Berechtigten hier Diebstahl ist.

    Lesen Sie auch: Gefährden Kormoran und Gänsesäger die Fischbestände im Oberallgäu?

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