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Fischertagsverein verliert erneut vor Gericht: Frauen dürfen in den Stadtbach "jucken"

"Die Schuhe stehen bereit"

Fischertagsverein verliert erneut vor Gericht: Frauen dürfen in den Stadtbach "jucken"

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    Christiane Renz zeigt sich nach dem Urteil zufrieden: "Die Gummistiefel stehen schon bereit"
    Christiane Renz zeigt sich nach dem Urteil zufrieden: "Die Gummistiefel stehen schon bereit" Foto: Fabian Mayr

    Auch Frauen dürfen in Zukunft beim Fischertag in Memmingen in den Stadtbach "jucken". Das hat das Landgericht Memmingen am Mittwoch entschieden und die Berufung des Fischertagsvereins abgelehnt. Der Fischertagsverein kann allerdings beim Bundesgerichtshof erneut in Revision gehen. Dafür braucht der Verein die Zustimmung der Delegierten. 

    Sonderrecht für Männer nicht durch Vereinszweck gedeckt

    Das Landgericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Verein kein Recht habe, weibliche Vereinsmitglieder anders als männliche Vereinsmitglieder zu behandeln, ohne dass es vereinsrechtlich dafür einen sachlichen Grund gibt. "Ein Sonderrecht für Männer ist vereinsrechtlich nur dann zulässig, sofern diese Ungleichbehandlung vom Vereinszweck gedeckt ist", heißt es in der Urteilsbegründung. Das sei beim Fischertagsverein nicht der Fall. 

    "Nicht an althergebrachte Rollenverteilung erinnern"

    Im Kern gehe es dem Fischertagsverein darum, an die jahrhundertealte Tradition des Stadtbach-Ausfischens zu erinnern und nicht um das Erinnern an "althergebrachte Rollenverteilung der Geschlechter." Um den Vereinszweck zu erfüllen, sei es nicht erforderlich, dass Frauen beim Ausfischen ausgeschlossen werden. Christiane Renz freut sich über das Urteil und über die Möglichkeit nächstes mal dabei sein zu können: "Die Schuhe stehen schon bereit." 

    Wie geht es jetzt weiter? 

    Richter Konrad Beß hatte zwar eine Revision zugelassen, ob der Fischertagsverein diesen Schritt nun aber wirklich geht, ist noch nicht klar. Zunächst sei am Donnerstag eine Delegierten-Versammlung geplant, in der der Vorsitzende über das Urteil informieren wird. Anschließend werden dann die Delegierten entscheiden, ob das Urteil akzeptiert wird. Sollte das der Fall sein, dürfen beim nächsten Fischertag zum allerersten mal Frauen offiziell mit in den Stadtbach "jucken".

    Das sagt Memmingens Oberbürgermeister Manfred Schilder zum Fischertags-Urteil

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