Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat am vergangenen Freitag insgesamt 216 Arbeiter in Corona-Schnelltestzentren im gesamten Regierungsbezirk Schwaben und im Großraum Ingolstadt kontrolliert. Im Anschluss an die verdachtsunabhängigen Überprüfungen der Beschäftigten wurden laut FKS die Geschäftsunterlagen von den Arbeitgebern für insgesamt 128 Sachverhalte angefordert, da in den Testzentren keine Personalunterlagen wie Stundenaufzeichnungen oder Arbeitsverträge vorhanden waren.
Mehrere Bußgeldverfahren nach Kontrolle
Gegen zwei Personen leitete die FKS ein Bußgeldverfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung ein. Eine Arbeitnehmerin musste ihre Arbeit in der Teststation sofort beenden, weil sie als Ausländerin mit dem Status "Duldung" keine Arbeitserlaubnis besitzt. Auch gegen den Arbeitgeber wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Mit einer Geschäftsunterlagenprüfung soll festgestellt werden, ob ein Leiharbeiter zulässigerweise im Testzentrum beschäftigt war. In einem anderen Fall geht die FKS einem Hinweis auf möglichen Leistungsmissbrauch nach.
2.500 Strafverfahren im vergangenen Jahr
Die Kontrollen der FKS des Hauptzollamts Augsburg tragen dazu bei, dass Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gleichmäßig abgeführt, Sozialleistungen nicht zu Unrecht bezogen, der Mindestlohn gezahlt und die vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Im vergangenen Jahr wurden über 2.500 Strafverfahren und knapp 1.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.