Im vergangenen Jahr hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg über 3.100 Strafverfahren und knapp über 1.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der finanzielle Schaden liegt demnach bei insgesamt liegt bei 103,9 Millionen Euro. Zudem wurden laut einer Pressemitteilung des Hauptzollamtes Freiheitsstrafen von insgesamt 35 Jahren (420 Monate) erwirkt.
Prüfung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern
"Die Prüfungen und anschließenden Ermittlungen tragen dazu bei, dass Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gleichmäßig abgeführt, Sozialleistungen nicht zu Unrecht bezogen, der Mindestlohn gezahlt und die vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen eingehalten werden", so Hans-Henning Kühne, Leiter des Hauptzollamts Augsburg.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert demnach sowohl mit verdachtsunabhängigen Spontanprüfungen, als auch mit "Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen", heißt es. Insbesondere kontrollieren die Beamten in Branchen, die besonders von Schwarzarbeit betroffenen sind. Hinzu kommen Prüfmaßnahmen oder Schwerpunktprüfungen in bestimmten Branchen und Gewerbezweigen aufgrund von konkreten Hinweisen. "Die FKS hat bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz unter anderem im Baugewerbe, im Friseurhandwerk sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe und der Taxi- und Mietwagenbranche vollzogen", so die Pressemitteilung.
Jahresergebnisse der FKS des Hauptzollamts Augsburg im Einzelnen:
- Prüfung von Arbeitgebern 2021: 1.341, 2022: 1.424
- Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Straftaten 2021: 2.543, 2022: 3.142
- Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Straftaten 2021: 2.376, 2022: 2.896
- Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten 2021: 982, 2022: 1.003
- Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten 2021: 843, 2022: 893
- Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen (in Mio. EUR) 2021: 11,9, 2022: 103,9