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FFP2-Maskenpflicht gilt auch auf dem Wochenmarkt

Masken und Abstand weiterhin wichtig

FFP2-Maskenpflicht gilt auch auf dem Wochenmarkt

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    Die Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken gilt laut der Bayerischen Staatsregierung auch auf den Wochenmärkten.
    Die Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken gilt laut der Bayerischen Staatsregierung auch auf den Wochenmärkten. Foto: Antonio_Cansino von Pixabay

    Die Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken gilt laut der Bayerischen Staatsregierung auch auf den Wochenmärkten. Und zwar für Kundinnen und Kunden sowie deren Begleitpersonen. Die bereits bekannten Verhaltensregeln auf Wochenmärkten gelten weiterhin. Hier ist insbesondere auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu achten. Gemäß §12 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 4 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht; soweit in Kassen- und Thekenbereichen durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal.

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