Seit Montag, dem 18. Januar muss man in ganz Bayern beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr FFP2-Masken tragen. Seit dieser neuen Corona-Maßnahme geht der Absatz der FFP2-Masken in die Höhe. Bayernweit kaufen die Menschen in Apotheken, Supermärkten oder dem Internet Masken. Teilweise verwirrend ist dabei die Preisgestaltung. Warum gibt es im Supermarkt zum Teil FFP2-Masken zum Stückpreis unter 1 Euro und in der Apotheke kann der Preis bei über 3-4 Euro oder sogar darüber liegen? Wer legt die Preise für diese Masken fest? all-in.de hat beim Handelsverband Bayern (HBE) und dem deutschen Apothekerverband (DAV) nachgefragt.
Deutscher Apothekerverband (DAV)
Frage 1: Sind die Preise für die Masken in allen Apotheken gleich? Wenn nein, wer legt den Preis fest? DAV: "Jede Apotheke hat ihre eigenen Einkaufskonditionen, muss Personal- und Raumkosten decken und kalkuliert dann auch ihren eigenen Verkaufspreis. Preisvorgaben oder -bandbreiten gibt es nicht und dürfen von uns auch nicht gemacht oder festgelegt werden." Apotheken haben laut DAV oft einen höheren Aufwand, weil die Maskenkäufer in der Apotheke auch Fragen zum korrekten Tragen der Maske, zur Wiederverwendung usw. haben und stellen können. Der Apotheker berät also auch. Das sei in anderen Vertriebswegen anders. Ansonsten gelten hier die üblichen Marktmechanismen: Bei steigender Nachfrage steigt tendenziell auch der Preis. Frage 2: Sind die Masken in den Apotheken hochwertiger als FFP2-Masken aus dem Supermarkt oder dem Internet? DAV: "Das kann so pauschal nicht gesagt werden. FFP-Masken müssen ganz grundsätzlich klare Anforderungen von Gesetzen und technischen Normen einhalten, um überhaupt so bezeichnet werden zu können. Dabei wird insbesondere die Filterleistung des Maskenmaterials anhand der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 mit Aerosolen getestet. FFP2-Masken müssen mindestens 94 % der Testaerosole filtern. Sie bieten daher nachweislich einen wirksamen Schutz auch gegen Aerosole." Frage 3: Müssen Apothekenmitarbeiter währen der Arbeitszeit eine FFP2-Maske tragen? DAV: Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11.BaylfSMV) vom 15. Januar 2021: "Die bisher im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen sowie in den (…) zulässigerweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetrieben bestehende Maskenpflicht wird nunmehr zu einer FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet. (…) Die FFP2-Maskenpflicht gilt dabei nur für die jeweiligen Fahrgäste bzw. Kunden und Patienten."
Handelsverband Bayern (HBE)
Frage 1: Sind die Preise für die Masken in allen Supermärkten gleich? Wenn nein, wer legt den Preis fest? HBE:"Nein jedes des Unternehmen legt den Preis selber fest und auch hier bestimmt die Nachfrage das Angebot. Die Preisspanne bei den Masken kann hier zwischen 60 Cent und 5 Euro liegen. Die Preisgestaltung kann hier jedes Unternehmen selber entscheiden."Frage 2: Sind die Masken in den Supermärkten hochwertiger als FFP2-Masken aus den Apotheken oder dem Internet?HBE:"Meine Persönliche Erfahrung ist so, dass der Preis nichts über die Qualität aussagt. Als Verbraucher sollte man natürlich selber darauf achten und die Augen offen halten, dass die Maske CE Zertifiziert ist und man normgerechte Masken kauft. Garantie gibt es nie, auch als Anbieter nicht. So wurden unter anderem vor einigen Tagen mehrere Atemschutzmasken des Typs FFP2 und KN95 aus Apotheken und Baumärkten zurückgerufen. Einigen Masken fehlte die Zulassung, andere erfüllten die Anforderungen der europäischen Norm EN 149 nicht."Frage 3: Müssen Supermarktmitarbeiter währen der Arbeitszeit eine FFP2-Maske tragen? HBE:"Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske gilt nicht für Mitarbeiter im Handel, sondern nur für die Kunden. Dies haben Ministerpräsident Söder und Gesundheitsminister Holetschek am 13. Januar 2021 bekanntgegeben. Kinder unter 15 Jahre müssen beim Einkaufen ebenfalls keine FFP2-Masken tragen."