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Feuerwerk an Silvester: Wo dürfen Raketen und Böller nicht gezündet werden?

Jahreswechsel

Feuerwerk an Silvester: Wo dürfen Raketen und Böller nicht gezündet werden?

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    Mit Feuerwerk wird an Silvester traditionell das neue Jahr begrüßt. Doch das Zünden von Böllern und Raketen ist nicht überall erlaubt.
    Mit Feuerwerk wird an Silvester traditionell das neue Jahr begrüßt. Doch das Zünden von Böllern und Raketen ist nicht überall erlaubt. Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

    Denn Raketen und Böller sind alles andere als ungefährlich. Jedes Jahr werden Menschen beim Jahreswechsel durch Feuerwerkskörper zum Teil schwer verletzt. Und besonders in trockenen Wintern kann explodierendes Feuerwerk schnell zu Bränden führen. Deshalb ist das Zünden von Knallkörpern nicht überall erlaubt.

    Wann darf in Deutschland Feuerwerk gezündet werden?

    Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 und F2 ist nur zwischen dem 31.12 und dem 01.01 eines jeden Jahres erlaubt. Der Verkauf beginnt wenige Tage vorher. 2023 startete er am Donnerstag, 28. Dezember. 

    Wer darf Raketen und Böller zünden?

    Nur Erwachsene ab 18 Jahren dürfen am 31. Dezember und 1. Januar Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 zünden. 

    Wo dürfen Raketen und Böller generell nicht gezündet werden?

    In unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, wie zum Beispiel Fachwerkhäuser oder Tankstellen, ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen verboten. Wer diese Verbote missachtet, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

    Wo noch ist das Zünden von Raketen und Böllern im Allgäu unter anderem verboten?

    • Füssen:
    • Am 31. Dezember und 1. Januar darf in der Füssener Altstadt, in den Ortsteilen Roßmoos und Moos/Hub sowie in unmittelbarer Nähe von landwirtschaftlichen Gebäuden in Füssen, Hopfen am See und Weißensee kein Feuerwerk gezündet werden.
    • Kaufbeuren:
    • Aus Brandschutzgründen ist an Silvester und am Neujahrstag das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II in der gesamten Altstadt verboten. Dazu gehören zum Beispiel Kleinfeuerwerk, wie Raketen, Schwärmern, Knallkörpern und Batterien.
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    • Lindau:
    • In der Lindauer Altstadt mit ihrer historischen Bausubstanz und engen Bebauung ist fast überall das Abbrennen von Feuerwerksraketen und Böllern verboten. 
    • Marktoberdorf:
    • Das Abschießen von Feuerwerkskörpern ist im verkehrsberuhigten Bereich der Fußgängerzone, also auch am Stadtplatz mit allen Seitenstraßen, nicht erlaubt. Das gilt auch für den gesamten Bereich des Schlossgebäudes und der Rauhkreuzung.
    • Memmingen: 
    • Am 31. Dezember und am 1. Januar ist in der Memminger Altstadt, innerhalb der Umgrenzung von Königsgraben, Am Kuhberg, Am Lug ins Land, Zollergraben, Grünanlage Kohlschanze, Kohlschanzstraße, Bahnhofstraße und Mulzergraben das Zünden von Kleinfeuerwerk verboten. Davon ausgenommen sind der Westertorplatz und die Grünanlage Reichshain.

    Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ihr wisst noch andere Orte im Allgäu, wo an Silvester nicht geböllert werden darf? Schreibt uns an content@oya-media.de.

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