Auch heuer wollen viele Marktoberdorfer das Jahr mit einem großen Feuerwerk verabschieden und 2018 farbenfroh begrüßen. In der Stadt ist das Knallen aber nicht überall erlaubt – und auch sonst, erklärt die Polizei, gibt es einiges zu beachten.
Wer darf schießen? Nur Erwachsene ab 18 Jahren dürfen zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk nutzen, heißt es in einem Merkblatt der Polizei. Und das auch ausschließlich vom 31. Dezember bis zum 1. Januar. Kleinstfeuerwerk wie zum Beispiel ein Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen dürfen von Jugendlichen ab zwölf Jahren das ganze Jahr lang abgebrannt werden.
Wo darf geschossen werden? In unmittelbarer Nähe von beispielsweise Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten. In Marktoberdorf ist der Abschuss von Raketen und das Entzünden von Böllern zudem an weiteren Orten nicht erlaubt.
Weitere Verhaltensregeln lesen Sie in der Donnerstagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Marktoberdorf, vom 28.12.2017. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper