Trotz des frühlingshaften Wetters bleibt Hühnern, Gänsen und Enten im Landkreis der Auslauf auf die grünen Wiesen noch verwehrt. In ganz Bayern gilt weiterhin die Stallpflicht für Geflügel.
Seit November 2016 besteht das sogenannte Aufstallungsgebot im Landkreis Lindau. Damals wurden tote Wasservögel am Bodenseeufer gefunden. Die Tiere hatten sich vermutlich durch Zugvögel mit dem Erreger H5N8 infiziert.
Bisher keine Bußgelder
In Lindau gehen die Amtstierärzte Hinweisen auf freilaufende Hühner nach. 'Durch Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit konnten die Geflügelhalter von der Notwendigkeit der Stallpflicht überzeugt werden', sagt Elena Nuber vom Landratsamt Lindau.
Zu einem Bußgeldverfahren sei es bisher nicht gekommen. Eine Nichtbeachtung der Stallpflicht kann Geflügelhalter bis zu 30 000 Euro Bußgeld kosten. Sollte sich ein Bestand mit dem Erreger infizieren, droht die Keulung aller Tiere.
Falls zukünftig weniger Fälle von Geflügelpest auftreten, bestehe die Hoffnung, dass auch in Bayern zumindest regionale Ausnahmen von der Stallpflicht in absehbarer Zeit möglich seien, erklärt Elena Nuber. Sobald es eine Änderung des Aufstallungsgebots gibt, informiert das Veterinäramt die Geflügelhalter.
Warum die Stallpflicht im Nachbarbundesland Baden-Württemberg inzwischen gelockert wurde, lesen Sie in der Donnerstagsausgabe des Westallgäuers vom 16.03.2017. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper