Am Sonntag wurden in Bayern fast alle Corona-Regeln aufgehoben. Seitdem gelten trotz weiterhin hoher Inzidenzwerte nur noch die sogenannten "Basisschutzmaßnahmen". Hier finden Sie einen kurzen Überblick darüber, worauf Sie noch achten müssen.
FFP2-Maskenpflicht
Grundsätzlich gibt es keine Maskenpflicht mehr. Doch es gibt Ausnahmen. In medizinischen, Pflege-, Behinderten-, Obdachlosen- und Flüchtlings-Einrichtungen und im öffentlichen Personennahverkehr muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.
Testpflicht
An Schulen und Kitas muss bis zu den Osterferien regelmäßig und im bisherigen Umfang auf das Corona-Virus getestet werden. Auch Besucher und Beschäftigte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Justizvollzugsanstalten müssen einen negativen Corona-Test vorweisen können.
Empfehlungen des bayerischen Gesundheitsministeriums
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege empfiehlt weiterhin, die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen und freiwillige Hygienekonzepte.