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Falschgeld an Mitschüler verteilt

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Falschgeld an Mitschüler verteilt

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    Kaufbeuren/Ostallgäu(bbm). - Er wollte nach eigenen Angaben zunächst nur Spielgeld für den Kaufladen seiner kleinen Schwester herstellen. Dann verteilte ein 15-Jähriger aus einer Kaufbeurer Umlandgemeinde jedoch im April dieses Jahres an mehrere Mitschüler falsche Geldscheine, die er an seinem Computer gescannt und ausgedruckt hatte. Der Jugendrichter sah jetzt in der Aktion des Jugendlichen vor allem 'die Dummheit eines Pubertierenden, der hoffte Anerkennung zu finden'. Er folgte deshalb nicht dem Antrag des Staatsanwalts, der eine Woche Jugendarrest gefordert hatte. Stattdessen wurde der Jugendliche zu 40 sozialen Arbeitsstunden verurteilt. Der Schuldspruch lautete auf In-Verkehrbringen von Falschgeld und enthielt neben der Arbeitsauflage auch eine richterliche Verwarnung. Auf die vom Staatsanwalt beantragte endgültige Einziehung der Computeranlage - sie war nach dem Vorfall vorläufig beschlagnahmt worden - verzichtete der Richter. Zuvor hatte die Mutter des Jugendlichen versichert, dass sie den PC vor allem deshalb auf Raten gekauft habe, damit ihr Sohn sich besser für die Schule vorbereiten könne. Der Jugendliche hatte die Anlage dann offenbar gerade erst einen Monat, als er im April insgesamt 33 falsche Geldscheine ausdruckte. Es handelte sich dabei um 5-, 10- , 20- und 50-Euro-Scheine. Nach dem Druck schnitt der 15-Jährige die 'Blüten' mit einer Schere aus. Auf die Frage, woher er denn die echten Scheine hatte, die ihm als Vorlage dienten, erklärte der Jugendliche, er habe seinen Vater darum gebeten. Dass der Mann seinem Sohn tatsächlich die gewünschten Geldscheine gab, hielt der Vorsitzende im Urteil für 'ziemlich daneben.'

    Schnell aufgeflogen Auf die Idee , das Falschgeld nicht nur für den Kaufladen der kleinen Schwester einzusetzen, kam der Jugendliche dann nach eigenen Angaben nach einem Gespräch mit einem Schulfreund. Dieser hätte ihm erzählt, dass er einem anderen Schüler zehn Euro schulde. Der Angeklagte bot an, die Schulden zu begleichen, steckte 'einen größeren Packen' Falschgeld in die Hosentasche und ging zur Schule. Dort 'bezahlte' er die Schulden seines Freundes und gab auch noch weiteren Schülern gefälschte Scheine. Aus den polizeilichen Aussagen zweier Jugendlicher ging hervor, dass sie die Fälschungen relativ schnell bemerkten. Beide erklärten, der Angeklagte habe von sich aus nicht erwähnt, dass es sich um Falschgeld handelte. Dass der 15-Jährige dann seinerzeit auf entsprechende Nachfragen bestätigte, dass das Geld nicht echt war, änderte für den Staatsanwalt nichts am Tatbestand. Dieser sei nämlich bereits dann erfüllt, wenn jemand 'stillschweigend Geld austeilt.' Der Anklagevertreter verwies ausdrücklich darauf, dass es sich beim In-Verkehrbringen von Falschgeld um ein gravierendes Delikt handle, weil der gesamte Warenverkehr auf dem Vertrauen in die Echtheit des Geldes beruhe. Er ließ noch offen, ob er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird. Vor dem Kadi

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