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Falsche Angaben im Asylantrag: Angeklagter zieht Strafbefehl-Einspruch vor dem Kaufbeurer Amtsgericht zurück

Urteil

Falsche Angaben im Asylantrag: Angeklagter zieht Strafbefehl-Einspruch vor dem Kaufbeurer Amtsgericht zurück

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    Symbolbild.
    Symbolbild. Foto: Britta Pedersen (dpa)

    Dass er während seines gesamten Asylverfahrens sowohl einen falschen Namen als auch eine falsche Nationalität angeben hatte, räumte ein 36-jähriger Flüchtling aus Tansania jetzt als Angeklagter vor dem Amtsgericht in Kaufbeuren ein. Angeblich wollte er so der Verfolgung durch Personen aus seinem Herkunftsland entgehen. Der in Kaufbeuren wohnhafte Mann hatte sich seit seiner Einreise 2013 als kongolesischer Staatsbürger ausgegeben und seine wahre Identität erst heuer enthüllt, als er einen Asylfolgeantrag stellte und dabei erstmals seinen tansanischen Reisepass vorlegte. Daraufhin hatte er einen Strafbefehl wegen Erschleichens von Aufenthaltstiteln erhalten, der auf 70 Tagessätze zu je 10 Euro lautete, insgesamt also auf 700 Euro Geldstrafe. Seinen Einspruch dagegen zog er jetzt auf Anraten der Richterin zurück.

    Mehr über das Thema erfahren Sie in der Dienstagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Kaufbeuren, vom 08.10.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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