Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Fahrverbote für Ausweichverkehr in Tirol ab Samstag, 21. Dezember

Entscheidung

Fahrverbote für Ausweichverkehr in Tirol ab Samstag, 21. Dezember

    • |
    • |
    Straßenverkehr (Symbolbild)
    Straßenverkehr (Symbolbild) Foto: Stephan Michalik

    Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter ist sich sicher: "Die Fahrverbote wirken." Bereits im Sommer durfte man in Tirol nicht mehr auf Ausweichstrecken neben den Autobahnen und Fernpassstraßen ausweichen. Dieses Fahrverbot für Ausweichverkehr wird das Land Tirol auch im Winter beibehalten. Im Dezember treten in den Bezirken Kufstein, Reutte, Schwaz und Innsbruck-Land umfassende Winter-Fahrverbote in Kraft. "Wenn der Ausweichverkehr in den Dörfern auf schwierige Wetter- und Straßenverhältnisse trifft, wie es im Winter häufig der Fall ist, ist an ein Durchkommen oftmals nicht mehr zu denken. Damit die Verkehrs- und Versorgungssicherheit dauerhaft gewährleistet ist, weiten wir die Fahrverbote auf dem niederrangigen Straßennetz auch auf den Winter aus", so Platter in einer Pressemitteilung.

    Fahrverbote jeweils an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen

    Die jeweiligen Fahrverbote in den Bezirken Kufstein, Reutte, Schwaz und Innsbruck-Land gelten von Samstag, 21. Dezember 2019 bis Ostermontag, 13. April 2020, jeweils samstags von 7 bis 19 Uhr und sonntags sowie an Feiertagen von 8 bis 17 Uhr. Wie schon im Sommer sind bei den Fahrverboten im Winter der Ziel-, Quell- und AnrainerInnenverkehr ausgenommen. Das heißt: Für Lieferverkehr in die Zielorte und für Urlauber und Ausflügler mit Ziel in den betroffenen Regionen bzw. Ortschaften gilt das Fahrverbot nicht.

    Winter-Fahrverbote für den Ausweichverkehr in Tirol in der Übersicht:

    • Samstag, 21. Dezember 2019 bis einschließlich Montag, 13. April 2020
    • An Samstagen gelten die Fahrverbote von 7 bis 19 Uhr; an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 17 Uhr
    • An folgenden Feiertagen gelten die Winter-Fahrverbote: 25. /26. Dezember 2019, 1. Januar 2020, 6. Januar 2020, 13. April 2020 (Ostermontag)

    Bezirk Kufstein

    • Fahrverbote auf L 211 Unterinntalstraße, L 295 Buchbergerstraße und alte Erler Straße
    • Fahrverbot auf Gemeindestraße Kufstein Endach/Krankenhaus

    Einsatz von Dosierampeln:

    • auf B 172 Walchseestraße Bereich Niederndorf für den Verkehr aus Richtung Walchsee und Richtung Niederndorf sowie aus Richtung Deutschland
    • B 175 Wildbichlerstraße Bereich Ebbs für den Verkehr aus Richtung Kufstein
    • B 173 Eibergerstraße Bereich Schwoich für den Verkehr Richtung Kufstein
    • B 171 Tiroler Straße Bereich Kufstein aus Richtung Deutschland bzw. Kirchbichl kommend (Kreisverkehr Inntaler)

    Bezirk Reutte

    • Fahrverbot auf L 69 Reuttener Straße
    • Fahrverbot auf L 288 Pinswanger Straße (infolge des Fahrverbotes auf L 69)
    • Fahrverbot auf L 288-0-A1 Pinswanger Straße (Zubringer Reutte Nord) – Schließung der letzten Ausweichmöglichkeit vor Reutte Süd

    Bezirk Schwaz

    • Fahrverbot auf L 7 Jenbacher Straße (Kasbacherstraße) in Fahrtrichtung Jenbach

    Bezirk Innsbruck-Land

    • Fahrverbot auf L 38 Ellbögener Straße
    • Einsatz von Dosierampeln auf B 182 Brennerstraße im Bereich nördlich von Matrei in Fahrtrichtung Süden und im Bereich südlich von Gries in Fahrtrichtung Norden. 
    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden