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Fahrlässige Tötung: Strafbefahl rechtskräftig

Kranzegg / Sonthofen

Fahrlässige Tötung: Strafbefahl rechtskräftig

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    Fahrlässige Tötung: Strafbefahl rechtskräftig
    Fahrlässige Tötung: Strafbefahl rechtskräftig Foto: Hermann Ernst

    Der vom Amtsgericht Sonthofen verhängte Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gegen den 67 Jahre alten Betreiber der Grüntenlifte ist rechtskräftig. Wie das Amtsgericht Sonthofen gestern mitteilte, hat der Verurteilte innerhalb der vorgeschriebenen Frist keinen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.

    Dichter Nebel

    Er hatte laut Staatsanwaltschaft und Gericht die Piste bei schlechter Sicht nicht ausreichend markiert. Am 10. Januar dieses Jahres war ein 17 Jahre alter Snowboardfahrer bei extrem dichtem Nebel von der Piste abgekommen und in der Folge einen steilen Hang hinabgestürzt. Der Jugendliche aus Weißenhorn im Kreis Neu-Ulm wurde am Abend dieses Tages nach einer längeren Suchaktion von Bergwachtlern tot aufgefunden.

    Sicht unter zehn Metern

    Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war die Markierung der Piste in dem Bereich, wo der Jugendliche von der präparierten Abfahrt abkam, unzureichend.

    Die Sichtweite betrug laut Kemptener Staatsanwaltschaft am Unfalltag im Grüntengebiet teilweise unter zehn Meter. (mun)

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