Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Fahndung nach Kampfhunden

Allgäu

Fahndung nach Kampfhunden

    • |
    • |

    Polizei und Behörden spüren illegale Vierbeiner auf ­ Mehrere Fälle in Stadt und Land. Von Volker Geyer Oberallgäu/Kempten Die jüngsten Kampfhunde-Attacken haben sowohl Polizei als auch Behörden und Bürger wachgerüttelt. Allein in Kempten machte die Polizei in den vergangenen Wochen laut Ordnungsamtsleiter Wolgang Klaus fünf Kampfhunde ausfindig, für die die Halter nicht die entsprechende Genehmigung besaßen. In Waltenhofen unterrichteten besorgte Bürger die Verwaltung über einen Kampfhunde-Mischling in der Gemeinde. 'Das Thema bewegt die Gemüter immer stärker', so die Erfahrung von Klaus.

    Seit zwei Kampfhunde Ende Juni einen kleinen Jungen in Hamburg getötet haben, melden sich nach den Worten des Kemptener Ordnungsamtleiters immer wieder Bürger, die von mutmaßlichen Kampfhunden im Stadtgebiet berichten. 'Wir nehmen die Bedenken der Leute ernst', betont Klaus, 'und gehen jedem Anruf nach'.

    'Echte' Kampfhunde gibt es in Kempten offiziell nur zwei. Dabei handelt es sich nach Auskunft der Stadt um Staffordshire Bullterrier. Diese Rasse zählt laut bayerischer Kampfhunde-Verordnung zusammen mit Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier und Tusa Inu zur ersten von zwei Kategorien bei Kampfhunden. Deren Haltung wird von den Kommunen nur in Ausnahmefällen genehmigt. So muss der Hundebesitzer ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und ein sogenanntes 'berechtigtes Interesse' nachweisen, dass er einen derartigen Vierbeiner braucht. Etwa für wissenschaftliche Zwecke oder ­ wie in einem der beiden Kemptener Fälle ­ zur Bewachung eines Grundstücks. Liebhaberei begründet laut Verordnung im übrigen kein berechtigtes Interesse. Der zweite Staffordshire Bullterrier sei schon 'recht alt' und bekomme bereits das 'Gnadenbrot', erläutert Klaus.

    Sachverständiger gefragt

    Bei der zweiten Kampfhunde-Kategorie, zu der unter anderem Bullterrier und Mastiff gezählt werden, muss im Einzelfall ein Sachverständiger bestätigen, dass das Tier nicht aggressiv und gefährlich ist. Nur dann erlaubt die Kommune die Haltung. In Kempten sind seit längerem vier solcher Hunde gemeldet.

    Für die fünf von der Polizei in jüngster Zeit ermittelten Hunde, hat die Stadt allerdings keine Genehmigungen ausgestellt. Klaus: 'Wir mussten es in diesen Fällen den Besitzern zur Auflage machen, ihre Hunde in einem Tierheim oder außerhalb von Bayern unterzubringen.' Drei Besitzer wählten die dritte Variante ­ sie ließen die Tiere einschläfern.

    Eines dieser Schicksale droht auch dem Kampfhunde-Mischling in Waltenhofen. Denn für Kreuzungen gelten laut dem Geschäftsleitenden Beamten der Gemeinde, Eckhard Harscher, die gleichen Vorschriften wie für reinrassige Kampfhunde. Da es sich bei dem Waltenhofener Vierbeiner um einen Staffordshire-Terrier-Mischling handelt ­ also einer Kreuzung mit einem Kampfhund erster Kategorie, muss der Besitzer ein 'berechtigtes Interesse' nachweisen. 'Was in diesem Fall wohl sehr schwierig sein wird', blickt Harscher in die Zukunft.

    Falls der betreffende Hundebesitzer doch eine Genehmigung erhalten sollte, muss er tief in die Tasche greifen. Denn Waltenhofen verlangt 500 Mark Steuer im Jahr für einen Kampfhund. Angesichts der jüngsten Vorfälle haben etliche Gemeinden im Landkreis hohe Steuersätze erlassen. In Dietmannseried muss beispielsweise ab kommenden Januar 1500 Mark für einen Kampfhund bezahlt werden. Dagegen hat in Kempten der Ordnungsausschuss vor kurzem einen entsprechenden Antrag einstimmig abgelehnt. Und zwar wegen der geringen Zahl der Tiere.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden